Anforderungen an die Gestaltung von Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Planung von Endlagerstandorten für hochradioaktive Abfälle

TA-Projekte

Anforderungen an die Gestaltung von Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Planung von Endlagerstandorten für hochradioaktive Abfälle

von Beate Kallenbach-Herbert, Regine Barth und Bettina Brohmann, Öko-Institut Darmstadt

Die Realisierung eines sicheren Endlagers für hochradioaktive Abfälle und eine Kooperation der Beteiligten auf gleicher Augenhöhe, ohne nachhaltige politische und soziale Verwerfungen in einer zukünftigen Standortregion zu provozieren, sind übergeordnete Zielsetzungen, die ein zukünftiger Endlagerprozess erfüllen sollte. Dass die Umsetzung dieser Ziele nur über eine umfassende Einbeziehung von Stakeholdern und Öffentlichkeit erreichbar ist, zeigen Beispiele erfolgreicher aber auch die Auswertung der „lessons learnt“ gescheiterter Verfahren für Endlager sowie anderer Industrie- und Infrastrukturvorhaben im In- und Ausland.

1     Einleitung

Derzeit bestehen in Deutschland zwar gesetzliche Regelungen, die die Zulassung eines Endlagers im Rahmen eines Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens sowie die Zuordnung von Verfahrensbetreiber und Entscheidern festlegen, es besteht aber kein Konsens der relevanten Stakeholder[1] über wesentliche Eckpunkte der Endlagerbereitstellung. Insbesondere fehlen eine Verständigung und detaillierte verbindliche Festlegungen wesentlicher Grundlagen der Verfahrensgestaltung, wie z. B. Art und Umfang des Standortauswahlverfahrens, Schutzziele, Kriterien für Standortvergleich und -bewertung sowie Umfang und Wirkung von Öffentlichkeitsbeteiligung, Kompensation und Finanzierung.

Diese Situation hat in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte zur Bereitstellung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle in Deutschland behindert. Sie führt letztendlich auch dazu, dass Problembewusstsein und Kenntnisse über die Entsorgungsproblematik in der Öffentlichkeit praktisch nicht vorhanden bzw. nicht präsent sind oder sich – wie in der jüngsten Vergangenheit im Kontext des „Forschungsendlagers Asse“ – nur in einer akuten Problemsituation darstellen. Damit besteht – derzeit – in der Öffentlichkeit praktisch keine Basis für Vertrauen und Akzeptanz[2] in ein Endlagervorhaben.[3]

Hinsichtlich der Anforderungen an Transparenz, Legitimation und öffentliche Akzeptanzund dem daraus resultierenden Bedarf, die Öffentlichkeit zu beteiligen, gibt es viele Parallelen zwischen einem Endlager für hochradioaktive Abfälle (high active waste – HAW) und anderen potenziell gefährlichen und / oder öffentlich umstrittenen Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen. Da in den meisten kernenergienutzenden Staaten nur jeweils ein HAW-Endlager zu errichten ist, ist eine direkte Nutzung eigener Erfahrungen in diesem Feld nicht möglich. Es ist daher sinnvoll, möglichst umfassend Erkenntnisse aus anderen Branchen sowie aus ausländischen Endlagerverfahren bei der Konzeption und Umsetzung eines geeigneten Prozesses zur Standortauswahl und Errichtung eines Endlagers zu nutzen.[4]

Das Öko-Institut e.V. hat im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Berücksichtigung der Regionalentwicklung in einem Standortauswahlverfahren und einem anschließenden Zulassungsverfahren für ein HAW-Endlager in Deutschland erarbeitet.[5] Der zentrale Ansatz des Vorhabens bestand darin, die Anforderungen für ein Beteiligungskonzept aus prozesspraktischen Erfahrungen aus verschiedenen technischen Bereichen einerseits und theoretisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen verschiedener Forschungsdisziplinen andererseits herzuleiten.

2     Methodisches Vorgehen

Ein zentrales Element der Studie stellten die Analysen ausgewählter nuklearer und nichtnuklearer Großvorhaben und der darin angewandten Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Ebenfalls berücksichtigt wurden Faktoren zur Ermittlung und Kompensation sozioökonomischer Auswirkungen.

Außerdem erfolgte eine umfassende Analyse sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Literatur, die Ergebnisse von bestehenden Forschungsvorhaben und empirischen Studien, Berichte internationaler und nationaler Institutionen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen berücksichtigte.

Die genannten Grundlagen wurden zu spezifischen Anforderungen an die Beteiligung der Öffentlichkeit im Endlagerverfahren in Deutschland verdichtet, die die Basis für das vorzuschlagende Beteiligungskonzept darstellten.

3     Auswertung von Großvorhaben

Die Auswertung von Beteiligungsprozessen erfolgte für 16 verschiedene Großvorhaben, die einerseits ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen abdecken (z. B. Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Bahntrassen und Erweiterung von Luftverkehrskapazitäten, Großvorhaben wie Mülldeponien und Braunkohletagebau sowie nukleare Anlagen, u. a. verschiedene Endlagerverfahren im europäischen Ausland), andererseits aber an einem Kriteriensatz orientiert sind, der wesentliche Parallelen der Verfahren mit einem Endlagerverfahren gewährleistet. Folgende Kriterien wurden bei der Auswahl der untersuchten Prozesse zugrunde gelegt:

Die Bereitstellung eines Endlagers stellt zwar aufgrund des politischen und gesellschaftlichen Konflikts um die Kernenergienutzung und im Kontext bisher eher wenig gelungener formaler Verfahren eine besondere Herausforderung an eine Beteiligung der Öffentlichkeit dar. Dennoch ergeben sich vergleichbare Grundanforderungen an die Einbeziehung der regionalen Bevölkerung in die Planung und Realisierung der Maßnahmen.

Raster für die Analyse der Großvorhaben

  1. Definition des Vorhabens / Eckpunkte des Entscheidungsprozesses
  2. 1.1   Beginn des Prozesses / des Vorhabens
    1.2   (Politische) Festlegungen, die dem eigentlichen Vorhaben vorausgegangen sind
    1.3   Für die Prozessgestaltung wesentliche rechtliche Grundlagen
    1.4   Die wesentlichen Akteure
  3. Der formale Rahmen des Entscheidungsprozesses
  4. 2.1   Merkmale des Entscheidungsprozesses
    2.2   Iteratives Vorgehen
    2.3   Alternativenvergleich bzgl. Standort + Realisierungskonzept (+ Varianten)
  5. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖB)
  6. 3.1   Einbindung der Öffentlichkeit in den Prozess
    3.2   Wirksamkeit der Maßnahmen
    3.3   Maßnahmen der ÖB
    3.4   Regionalentwicklungskonzept und Kompensationsmaßnahmen
  7. Entwicklung von Akzeptanz
  8. 4.1   Verankerung im Verfahren
    4.2   Feststellung der Akzeptanz
    4.3   Merkmale von Akzeptanz
  9. Finanzierung
  10. 5.1   Regelungen zur Finanzierung
    5.2   Kosten und Kostenarten

Quelle: Eigene Darstellung

Die Beschreibung und Auswertung der ausgewählten nuklearen und nichtnuklearen Großvorhaben erfolgten nach einem einheitlichen Raster (siehe Kasten „Raster für die Analyse“), das unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen entwickelt wurde. Weitere untersetzende Fragen sollten eine möglichst vergleichbare Ausrichtung und Tiefe der Aussagen gewährleisten.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen eine große Vielfalt von Ansätzen und Möglichkeiten, die Öffentlichkeit in angemessener Weise an einem komplexen Verfahren zu beteiligen, und erlauben Rückschlüsse auf jeweils vorhan-dene Defizite.[6] Welche Beteiligungsmaßnahmen künftig im Einzelnen gewählt werden, wie sie im Verfahren implementiert werden und ob sie letztendlich in der gewünschten Weise wirksam werden, hängt von den spezifischen Randbedingungen jedes einzelnen Verfahrens ab. Bei aller Unterschiedlichkeit der Vorhaben und Beteiligungsprozesse zeichnen sich jedoch gewisse Prinzipien ab, die die Konzeption eines Beteiligungsverfahrens leiten können:

4     Anforderungen

Die Ableitung von Anforderungen an ein Beteiligungskonzept baut auf drei sich ergänzenden Grundlagen auf:

Zur Einordnung der verwendeten Definitionen und Begrifflichkeiten ist die Reflexion sozialwissenschaftlicher Studien und Diskurse im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsbeteiligung von Bedeutung. Aus diesen Analysen lassen sich Hinweise zur Optimierung bisheriger Entscheidungsprozesse und Verfahren bei der Einbindung von Öffentlichkeit ableiten. Ein entsprechender Ansatz ergibt sich aus dem – im Rahmen des Vorhabens zugrunde gelegten – normativen Partizipationsbegriff, bei dem Partizipation als echte Teilnahme an einem Entscheidungsprozess und so als Mitwirken an Ergebnissen verstanden wird. Die Notwendigkeit einer umfassenden Einbeziehung der Öffentlichkeit ist in der nationalen und internationalen Diskussion zur Gestaltung der Endlagerverfahren in vielfältiger Weise zum Ausdruck gekommen, vgl. z. B. (Jordi 2006; Appel 2006; Grunwald, Hocke 2006; Flüeler 2006). Eine stark umsetzungsbezogene Sicht ergibt sich aus der Auswertung der Großvorhaben, wie oben dargestellt.

Anforderungen an ein Beteiligungsverfahren

  1. Gesellschaftliche Verankerung der Thematik: vorbereitende und ggf. begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  2. Einbeziehung von Öffentlichkeit und Stakeholdern bereits in der Phase der Prozessgestaltung und Planung auf der nationalen und regionalen Ebene
  3. Schaffung geeigneter Strukturen auf nationaler und regionaler Ebene, die die Initiierung, Begleitung, Steuerung, Durchführung und Auswertung der zu treffenden Maßnahmen ermöglichen.
  4. Schaffung effizienter Strukturen, die den zu beteiligenden Stakeholdern und der Öffentlichkeit auf der nationalen und der regionalen Ebene die Hinzuziehung unabhängiger Experten und die gezielte Aufbereitung von Fachfragen ermöglichen.
  5. Zweck des angestrebten Prozessergebnisses oder wichtiger Zwischenergebnisse ist in einem frühen Stadium zu planen, mit den Beteiligten Vereinbarungen und Entscheidungen zu treffen.
  6. Ziele des Beteiligungsprozesses sind frühzeitig zu planen und die vorgesehenen Beteiligungsinstrumente sorgfältig auf diese Ziele abzustimmen.
  7. Frühzeitige Vereinbarung einer angemessenen Bindungswirkung von Ergebnissen der Beteiligung.
  8. Definition und Einbeziehung der „betroffenen Region“.
  9. Verursachergerechte Kostentragung zur Finanzierung von Beteiligungsmaßnahmen, die über formal geforderte Beteiligung hinausgehen.
  10. Kontinuierliche Evaluation der Umsetzung des Beteiligungskonzepts durch sozialwissenschaftliche Begleitung.

Quelle: Eigene Darstellung

Die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt die Möglichkeiten und Grenzen bestehender Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung auf. Formal festgelegte Beteiligungsmaßnahmen erfolgen in der Regel in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium und können somit die Anforderungen an eine umfassende Einbindung der Öffentlichkeit nicht erfüllen. Andererseits bestehen praktisch keine rechtlichen Festlegungen, die die Anwendung vorgelagerter und / oder begleitender „informeller“ Maßnahmen einschränken, solange diese nicht auf eine verbindliche Umsetzung der Prozessergebnisse (z. B. Ausübung eines Vetorechts bei der Standortauswahl) ausgelegt sind.

Auf diesen Grundlagen wurden zehn Anforderungen an das Beteiligungskonzept abgeleitet (siehe Kasten „Anforderungen an ein Beteiligungsverfahren“).

5     Beteiligungskonzept

Das entwickelte Beteiligungskonzept beruht auf drei Säulen mit spezifischer Funktion und Zielsetzung, die sich zu einem umfassenden Beteiligungsprozess ergänzen (vgl. Abb. 1):

Mit dem Beteiligungskonzept werden insbesondere folgende Ziele verfolgt, die sich an den übergeordneten Anforderungen orientieren:

Abb. 1: Gesamtstruktur des Beteiligungsprozesses

Abb. 1: Gesamtstruktur des Beteiligungsprozesses

Quelle: Eigene Darstellung

Die Rahmenkampagne dient der Vorbereitung der nachfolgenden Beteiligungsprozesse und der Verankerung der Notwendigkeit der Endlagerung in der Öffentlichkeit. Sie umfasst vielfältige Maßnahmen, die einer breit angelegten Informationsvermittlung in der allgemeinen Öffentlichkeit auf der nationalen Ebene dienen. Ein wichtiges Prinzip ist der Ansatz des Promotorenmodells, um die Informationsvermittlung auf eine möglichst effektive Basis zu stellen. Zusätzlich sollte durch Personifizierung des Themas in Form von Patenschaften die Medienpräsenz und die positive Meinungsbildung unterstützt werden.

Der nationale Beteiligungsprozess in der nationalen Konzeptionspartnerschaft führt die wesentlichen Stakeholder in einem „Konzeptionsforum“[7] zusammen, das als Stakeholder-Gremium eine Arbeitsplattform nach dem Vertreterprinzip darstellt, bezieht die Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit durch Informations- und Diskussionsmaßnahmen mit ein und baut ein nationales Kompetenzzentrum unabhängiger Experten zu allen relevanten Themengebieten auf, die die erforderliche Fachkenntnis zur Verfügung stellen.

Alle genannten Maßnahmen werden unter einer nationalen Dachorganisation angesiedelt, die die erforderlichen Prozesse organisiert und steuert.

Ergebnisse des Prozesses sind in formaler Hinsicht Empfehlungen an den nationalen Entscheider zur Berücksichtigung in den auf Bundesebene angesiedelten Verfahrensschritten. Ein Bekenntnis der Hauptakteure zu einer möglichst hohen faktischen Bedeutung dieser Empfehlungen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für das weitere Verfahren.[8] Inhaltlich umfasst der Prozess verfahrensgestaltende Fragestellungen (z. B. Verständigung auf Verfahrensschritte, Nachweis- und Untersuchungsumfang, Anforderungen an Beteiligungsprozesse und Ausgleichsmaßnahmen und deren Finanzierung) sowie standortauswahlbezogene Aspekte (z. B. Definition potenzieller Standortregionen und geeigneter Standorte in den Regionen, ggf. in Abstimmung mit den regionalen Planungs- und Entwicklungspartnerschaften).

Der Schwerpunkt der Arbeiten in der nationalen Konzeptionspartnerschaft liegt in den ersten zwei Jahren eines Standortauswahlverfahrens.

Abb. 2: Struktur der Regionalen Planungs- und Entwicklungspartnerschaft

Abb. 2: Struktur der Regionalen Planungs- und Entwicklungspartnerschaft

Quelle: Eigene Darstellung

Nach der Auswahl der potenziellen Standortregionen werden in den betroffenen Regionen Planungs- und Entwicklungspartnerschaften gegründet (siehe Abb. 2). Sie umfassen

Als direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger steht ein in die Geschäftsstelle der regionalen Planungs- und Entwicklungspartnerschaften integriertes Informationsbüro zur Verfügung. Eine kontinuierliche Präsenz vor Ort ist aufgrund der direkten Betroffenheit der Bevölkerung von besonderer Relevanz.

Der PuE-Rat erarbeitet, unterstützt durch abgestimmte Maßnahmen zur Beteiligung derÖffentlichkeit, Empfehlungen zur Standortauswahl (im Austausch mit der nationalen Konzeptionspartnerschaft) sowie Empfehlungen und Stellungnahmen zu den wesentlichen regionalen Aktionen der Vorhabensrealisierung (regionale Prozessgestaltung, Raumplanung, regionale ökologische und sozioökonomische Auswirkungen und Ausgleichsmaßnahmen, Standorterkundung).

Besondere Bedeutung erhalten die Arbeiten der regionalen Planungs- und Entwicklungspartnerschaft hinsichtlich der raumplanerischen Realisierung und der begleitenden Maßnahmen zur sozioökonomischen Entwicklung und Kompensation, indem verbindliche Vereinbarungen (z. B. mit dem nationalen Entscheider) ausgehandelt und abgeschlossen werden. Bei der Realisierung regionaler Beteiligungsmaßnahmen sind bestehende Strukturen und spezifische Diskussionen soweit möglich zu integrieren.

6     Schlussfolgerungen und Ausblick

Das entwickelte Beteiligungskonzept stellt professionelle Anforderungen an die Akteure der verschiedenen Handlungs- und Entscheidungsebenen. Dies gilt sowohl für die Gruppe der bislang nicht einbezogenen Laien, Interessenvertreter oder regionalen Politiker und Verwaltungsvertreter als auch für die Akteure auf Bundesebene.

Aufgrund der eingangs angedeuteten – seit mehreren Jahren anhaltenden – Handlungsblockaden auf nationaler Ebene ist davon auszugehen, dass die Konzeption und Umsetzung eines Standortauswahlverfahrens und eines differenzierten Beteiligungsverfahrens für ein HAW-Endlager nach den beschriebenen Bedingungen nur dann möglich ist, wenn grundlegende Fragen der Endlagerung innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen der Bundesregierung und den vier kernkraftwerksbetreibenden EVU geklärt sind. Erforderlich wäre eine entsprechende Annäherung der verschiedenen Positionen, die die Schaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen zum weiteren Vorgehen zum Ziel hätte.[9]

Erfahrungen in anderen Ländern wie der Schweiz oder Großbritannien zeigen, dass ein neu konzeptioniertes Endlagerverfahren, das der Beteiligung nationaler und regionaler Stakeholder und der Öffentlichkeit in der Entwicklungs- und Umsetzungsphase hohe Priorität einräumt, breite Unterstützung bei den beteiligten und interessierten Institutionen und Gruppen erreichen kann. Gleichzeitig wird an diesen Beispielen deutlich, dass die Neuausrichtung eines Verfahrens die Bereitschaft der Politik, der Abfallverursacher und der betroffenen Behörden erfordert, aus früheren Erfahrungen zu lernen und Abläufe und Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu optimieren.

Anmerkungen

[1]  Der Begriff Stakeholder bezeichnet in diesem Beitrag die in die Endlageraufgabe konkret involvierten Akteure und Institutionen sowie ggf. weitere im jeweiligen (nationalen oder regionalen) Kontext wichtige gesellschaftliche Interessengruppen.

[2]  Eine ausführliche Diskussion des Begriffs „Akzeptanz“ im Kontext gesellschaftlich umstrittener Vorhaben erfolgt im Endbericht zum hier präsentierten Vorhaben (Öko-Institut 2007). Im vorliegenden Kontext wird Akzeptanz prozessbezogen, orientiert an Zielen wie Transparenz und Legitimität, sowie ergebnisbezogen im Sinne eines konsensorientierten Ansatzes verstanden, der auf die konsensuale Verabschiedung von Teilzielen bzw. Vereinbarungen in den verschiedenen Phasen des Verfahrens unter Einbeziehung von breiter Öffentlichkeit und Teilöffentlichkeiten ausgerichtet ist.

[3]  Siehe z. B. Eurobarometer (Europäische Kommission 2008): Der Aussage, dass es keinen sicheren Weg gibt, hochradioaktiven Abfall zu entsorgen, stimmen 81 Prozent der Deutschen voll oder weitgehend zu. Dieser Wert liegt deut-lich über dem europäischen Durchschnitt (72 Prozent Zustimmung).

[4]  Die internationale Erfahrungsauswertung über Endlagerverfahren wird z. B. vom „Forum on Stakeholder Confidence“ der OECD / NEA verfolgt. Dort erfolgt teilweise auch eine branchenübergreifende Erfahrungsauswertung (vgl. z. B. FSC 2007).

[5]  Ergebnisse des Projekts sind in mehreren Zwischenberichten dokumentiert; das Beteiligungskonzept ist im Abschlussbericht (Öko-Institut 2007) beschrieben und erläutert.

[6]  Teil B des Endberichts geht ausführlich auf dieBeobachtungen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ein (Öko-Institut 2007).

[7]  Eine potenzielle Besetzung des nationalen Stakeholder-Gremiums könnte z. B. durch Vertreter folgender Institutionen erfolgen: beteiligte Bundesministerien (Umwelt, Wirtschaft, Forschung), Bundesamt für Strahlenschutz (Antragsteller), Energieversorgungsunternehmen (als Abfallerzeuger), Bundesländer (Auswahl), Entsorgungsund Strahlenschutzkommissionen des BMU, Nichtregierungsorganisationen, weitere Unabhängige (z. B. Kirchen, Gewerkschaften).

[8]  Die in klassischen Mediationsverfahren angestrebte Rechtsverbindlichkeit von Ergebnissen wäre aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Rechtsnaturen der erforderlichen Umsetzungsformen (Gesetze, untergesetzliches Regelwerk, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, einfache Verwaltungsentscheidungen) aufgrund grundgesetzlicher Anforderungen nur teilweise und mit großem Aufwand herstellbar.

[9]  Ein Vorschlag zur Gestaltung einer dem Endlagerverfahren vorgelagerten „Konsensphase“ ist (Öko-Institut 2006) beschrieben.

Literatur

Appel, D., 2006: Stärkung des Dialogs zwischen lokalen Akteuren und Entscheidungsträgern. In: Hocke, P.; Grunwald, A. (Hg.): Wohin mit dem radioaktiven Abfall? Perspektiven für eine sozialwissenschaftliche Endlagerforschung. Berlin

Europäische Kommission, 2008: Spezial Eurobarometer 297 – Einstellung zu radioaktiven Abfällen. Juni 2008, Brüssel

Flüeler, T., 2006: Decision Making for Complex Socio-technical Systems. Robustness from Lessons Learned in Long-term Radioactive Waste Governance. Environment & Policy, Vol. 42. Dordrecht, NL

FSC – Forum on Stakeholder Confidence, 2007: Fostering a Durable Relationship Between a Waste Management Facility and Its Host Community. Adding Value through Design and Process.; http://www.nea.fr/html/rwm/reports/2007/nea6176fostering.pdf (download 15.12.08)

Grunwald, A.; Hocke, P., 2006: Die Endlagerung nuklearer Abfälle als ungelöstes Problem – Eine Einführung in diesen Band. In: Hocke, P.; Grunwald, A. (Hg.): Wohin mit dem radioaktiven Abfall? – Perspektiven für eine sozialwissenschaftliche Endlagerforschung. Berlin

Jordi, S., 2006: Die Anwendung partizipativer Verfahren in der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Bundesamt für Energie. Bern

Öko-Institut, 2006: Anforderungen an die Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Endlagerauswahlverfahren. Kurzbericht zur Gestaltung der Vorphase eines Auswahlverfahrens für Endlagerstandorte. Darmstadt, 29.09.06; http://www.oeko.de/oekodoc/273/2007-017-de.zip

Öko-Institut, 2007: Anforderungen an die Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Endlagerauswahlverfahren. Konzept zur Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung, Abschlussbericht Teil A und Kurzberichte zur Analyse der Großvorhaben, Teil B des Abschlussberichts, Darmstadt, 10.08.07; http:// www.oeko.de/oekodoc/273/2007-017-de.zip

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Dipl.-Ing. (BA) Beate Kallenbach-Herbert
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