ISI-Studie zur Evaluation der Umwelttechnikförderung des BMBF

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ISI-Studie zur Evaluation der Umwelttechnikförderung des BMBF

Gesetzgebung und Normenbildung sind grundlegend für das hohe Niveau des Umweltschutzes in Deutschland. Welche Bedeutung dabei die Förderung von Forschungsvorhaben für die Ausgestaltung oder Umsetzung der Gesetzgebung im Umweltschutz hat, hat das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) untersucht.

Ausgewertet wurden rund 1.600 Forschungsvorhaben, die von 1980 bis 1992 mit rund 1,5 Milliarden Mark vom BMBF gefördert wurden. Die Untersuchung wird in zwei Teilabschnitten veröffentlicht. Ein Bericht zum Einfluß der Umwelttechnikförderung auf die Gesetzgebung liegt bereits vor (Teil I), die Ergebnisse zur Evaluation der ökologischen und ökonomischen Wirkungen werden bis Ende des Jahres veröffentlicht.

Der bereits vorliegende Forschungsbericht kommt zu dem Schluß, daß die Förderung der Umwelttechnik durch das BMBF Gesetzgebung und Vollzug im Umweltschutz hilfreich unterstützt und den Handlungsspielraum für die Umweltpolitik erheblich erweitert hat. Im einzelnen heißt es im Executive Summary, daß jedes dritte geförderte Vorhaben die Ausgestaltung oder die Umsetzung der Regelungen, Normen oder Richtlinien beeinflußte. Bei rund der Hälfte dieser Regelungseffekte waren BMBF-Vorhaben entscheidend, während bei der zweiten Hälfte BMBF-Vorhaben zwar unterstützend wirkten, jedoch die Regelungseffekte letztlich auf nicht geförderter FuE fußten oder die Regelungen aus anderen Gründen nicht entscheidend beeinflußten. Gut 40 % der regelungswirksamen Vorhaben wirkten als Umsetzungshilfe. Das heißt, der fortentwickelte Stand der Technik versetzte den Verwaltungsvollzug in die Lage, dort, wo bereits Regelungen in Kraft sind, die umwelttechnischen Anforderungen an neu zu errichtende oder umzurüstende Anlagen zu erhöhen. Dies läßt die Bedeutung erkennen, die dem Vollzug der Umweltgesetzgebung für die Fortentwicklung der Umweltstandards zukommt. Die Ergebnisse vermitteln ein positives Bild der hier untersuchten Wirkungen der Forschungsförderung des BMBF. Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn man die Beiträge von grundlagenorientierten Vorhaben hinzurechnet, die, obwohl noch anwendungsfern, eine technologische Basis geschaffen haben, auf die nachfolgende Technikentwicklungen aufsetzen konnten, und man ferner potentielle Effekte auf in Vorbereitung befindliche Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt.

Besonders ausgeprägt sind die erzielten Regelungseffekte im Förderbereich Gewässerschutz, Trinkwasseraufbereitung und Wasserversorgung. Dies erklärt sich aus dem Zielbereich der Förderung, in dem vor allem öffentliche Einrichtungen wie Wasserversorgungsunternehmen tätig sind, die von der staatlichen Forschungsförderung bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Versorgungsauftrags unterstützt werden. Trinkwasser ist ein essentielles Lebensmittel mit besonders stringenten Qualitätsanforderungen, deshalb orientiert sich die Aufbereitung von Trinkwasser am technisch Machbaren. Die staatliche Forschungsförderung übernimmt hier insbesondere die Aufgabe, unmittelbar anwendbare Lösungen bereitzustellen.

Ein gelungenes Beispiel für das Ineinandergreifen von vorlaufender staatlicher Forschungsförderung und darauf aufsetzender Umweltpolitik ist der Förderschwerpunkt Abfallverbrennung. Der Forschungsschwerpunkt Hausmüllverbrennung des Forschungszentrums Karlsruhe, die Projektförderung zur Abscheidung von Dioxinen und Schwermetallen aus dem Rauchgas sowie ein umfangreiches Meßprogramm an Müllverbrennungsanlagen haben das Verständnis der Dioxinbildung entscheidend verbessert.Es ergaben sich kleine Hinweise auf prozeßintegrierte Minderungsmöglichkeiten. Es wurde möglich, die anspruchsvollen Grenzwerte von 0,1 ng/m3 für Dioxine und 0,05 mg/m3 für dampfförmiges Quecksilber sicher einzuhalten und in der Abfallverbrennungsverordnung (17. BImSchV) festzuschreiben. Der Förderschwerpunkt hat insbesondere die Handlungsspielräume in der Abfallpolitik entscheidend erweitert. Erst durch die technische Verbesserung der Abfallverbrennung zu einer ökologisch vertretbaren Behandlungsalternative wurde es möglich, die stringenten Anforderungen an die Mineralisierung der abzulagernden Abfälle in der TA Siedlungsabfall festzuschreiben und die Stellung der thermischen Abfallverwertung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufzuwerten. Angesichts auslaufender Deponiekapazitäten und der technischen und wirtschaftlichen Grenzen beim Recycling, ist die Abfallverbrennung neben Vermeidung und Verwertung zu einer wichtigen Säule der Abfallwirtschaft geworden, wenngleich in der Ökologiebewegung noch immer massive Vorbehalte gegen diese Alternative bestehen.

Hervorzuheben ist auch der Förderschwerpunkt zur Minderung der Emissionen an FCKW und anderen halogenierten Kohlenwasserstoffen. Die geförderte Entwicklung von Ersatzstoffen für FCKW in seinen verschiedenen Verwendungen und von Verfahrensalternativen hat wesentlich dazu beigetragen, die in der FCKW-Halon-Verbotsverordnung vorgesehenen Übergangsfristen einzuhalten, ja den Ausstieg sogar vor diesem Zeitplan zu bewältigen. Auch beim Hohe See Einbringungsgesetz von 1977 hat die Forschungsförderung die Umsezung der Übergangsfristen wesentlich unterstützt. Darunter Verfahren zur Vermeidung von Dünnsäure aus der Titandioxidproduktion, zur landgestützten Behandlung von organisch verunreinigter Schwefelsäure und zur Aufarbeitung von Hafenschlick.

Das ISI empfiehlt den Informationstransfer über die erzielten Ergebnisse in die Fachwelt und in die dem Verwaltungsvollzug zuarbeitenden Gremien auszubauen und eine systematische Beobachtung und Vorausschau von Wissenschaft und Technik im Förderfeld einzurichten.

Bibliographische Angaben

G. Angerer u.a.: Einflüsse der Forschungsförderung auf Gesetzgebung und Normenbildung im Umweltschutz. Berlin: Physica-Verlag, 1996. 359 S. DM 98,-- brosch. ISBN 3-7908-0904-7

Kontakt

Dr. Gerhard Angerer
Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI)
Breslauer Straße 48, D-76139 Karlsruhe
Tel.: +49 721 680911-7