Zwischen Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu - Technik auf dem Weg ins 21. Jahrhundert

Tagungsberichte

Auftaktveranstaltung des "Karlsruher Forum Ethik in Recht und Technik"

Zwischen Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu - Technik auf dem Weg ins 21. Jahrhundert
Karlsruhe, 6. - 7. Mai 1999

In Karlsruhe hat sich eine Tagung erstmals mit dem Spannungsfeld "Zwischen Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu - Technik auf dem Weg ins 21. Jahrhundert" befasst. Namhafte Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutierten auf Einladung des "Karlsruher Forum Ethik in Recht und Technik e.V." kontrovers "die Grenzen des Möglichen, das ethisch Vertretbare und die juristischen Rahmenbedingungen" technischer Evolution.

Karlsruhe als Residenz des Rechts idealer Veranstaltungsort

Der Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich bezeichnete die "Residenz des Rechts" als idealen Ort, einen Kongress mit diesem Themenzuschnitt auszurichten, da Karlsruhe und die sie umgebende Technologieregion im bundesweiten Vergleich "über einen geballten Sachverstand bei den angesprochenen Disziplinen wie kaum eine andere Stadt und Region in Deutschland" verfüge. Es hätte sich gezeigt, dass es "regelmäßige Foren, die die Rechtswissenschaften in den Diskurs über die neuen Technologien einbinden, bundesweit bislang nicht gibt". Auf die Premiere, bei der vor allem Grundlagenfragen behandelt worden seien, sollten weitere Tagungen folgen, die sich dann mit Spezialthemen, u.a. mit der Gentechnik und ihren Anwendungen, der Moral im Internet sowie ethischen Fragen von Humanexperimenten oder Tierversuchen beschäftigen werden.

Europa braucht mehr Fortschrittsoptimismus

In seiner Einführung in das Tagungsthema forderte Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, zukunftsorientierte technische Lösungen, die "weltweit übertragbar sind". Europa müsse insbesondere auf den Gebieten der Gentechnik und der Nahrungsmittel offensiver werden als bisher, denn z.B. würden weltweit 35 Millionen Hektar gentechnisch behandelte Pflanzen angebaut: "Produkte wie Raps, Soja oder Mais drängen aus den USA auf den europäischen Markt", sagte der Staatssekretär, der die auf diesem Gebiet eher zurückhaltende rot-grüne Bundesregierung noch als "die fortschrittlichste in Europa" bezeichnete.

Stelle man sich der Diskussion um die Gentechnik nicht und versäume es, rational zu prüfen, was schädlich ist und was nicht, "werden wir nicht ernst genommen". Die Folgen seien dramatisch: "Die Vereinigten Staaten zum Beispiel werden sich mit ihren genveränderten Produkten den Zugang nach Europa nicht verwehren lassen". Bei einer strikt ablehnenden Haltung drohe ein "Handelskrieg". Wer über Risiken von technologischen Entwicklungen spreche, müsse auch berücksichtigen, dass es außerhalb der Wohlstandsgesellschaften viele Regionen gebe, "in denen die Gentechnik bei den Nahrungsmitteln das Überleben vieler sicherstellen kann". Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu stellten keinen Gegensatz dar, "sie sind zwei Seiten derselben Medaille".

Die Angst vor den Technikfolgen entsteht erst in einer Wohlstandsgesellschaft

"Steigenden Wohlstand" sieht Professor Hermann Lübbe von der Universität Zürich als einen der wesentlichen Gründe für wachsende Ängste vor den Folgen der Technisierung einer Gesellschaft. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen nehme zu, ohne dass man sich darüber bewusst sei, "was durch die moderne Technik erst ermöglicht wurde". So vergesse man leicht, dass sich zum Beispiel in den vergangenen 200 Jahren die Lebenserwartung der Menschen verdoppelt habe - und entsprechend das individuelle Anspruchsdenken.

So müssten sich heute zum Beispiel die Pharmakonzerne mit jeder Form von "Risiken und Nebenwirkungen" auseinandersetzen, weil das gewachsene Sicherheitsbedürfnis der Menschen schlechthin auf diesem Gebiet für den Hersteller größere Haftungsrisiken mit sich bringe. Somit führten Akzeptanzprobleme von Nebenwirkungen technologischer Entwicklungen in der Gesellschaft auch zu deutlichen Veränderungen im Rechts- und Versicherungssystem. "Es ist eine emotionale Selbstdistanzierung der Gesellschaft von sich selbst entstanden", erläuterte Professor Lübbe. Dies habe zur Folge, dass der einzelne Verantwortung für sein eigenes Tun stets von anderen einfordere.

Brückenbau-Ingenieur und Statiker müssten sich heute auf den Computer verlassen, dass dieser ihm die richtigen Formeln ausrechne, obwohl dessen Fehler zu dramatischen Folgen für viele Menschen führen könnte. Somit sei "das Vertrauen in die Solidität des benachbarten Fachmanns unverzichtbar geworden - ohne noch nachprüfbar zu sein." Das Fazit von Professor Lübbe zum Thema "Akzeptanz. Kulturelle und politische Folgen wissenschaftlich-technischer Evolution" lautete: Während man zu Beginn des Jahrhunderts noch davon träumte, bessere Zeiten auf einer grünen Insel oder in der fernen Zukunft erleben zu können - eine "Heilsutopie" -, spreche man heute in der Literatur eher von einer Schreckensutopie, auf die man dann beispielsweise gemäß einem Motto aus der amerikanischen Wahlwerbung reagiere: "Wenn Sie zweifeln, wenn Sie sich nicht sicher sind - wie es viele tun -: Gehen Sie auf Nummer sicher - stimmen Sie mit Nein!"

Technik zwischen Eigennutz und Gemeinwohl

J. Limbach: "Das Verfassungsrecht nicht vorzeitig in Anspruch nehmen"

Karlmann Geiß, Präsident des Bundesgerichtshofs, würdigte die zahlreichen Verdienste von Ethikkommissionen, die in den vergangenen Jahren tätig geworden seien. Gleichwohl dürfe die Staats- und Rechtsordnung angesichts der Fülle der zunehmend auftretenden Problemkreise den technologischen Fortschritt "nicht ungebremst" laufen lassen: "Wir müssen in diesem Bereich Farbe bekennen, ob beim Embryonenschutz oder der Gentechnik". Nationale Regelungen seien ein Schritt in die richtige Richtung.

Nach Jutta Limbach, der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, stünden die "50 Jahre Grundgesetz" vor allem für eine an der Menschenwürde orientierte Verfassung. Es sei jedoch nicht Sache der Gerichte, auch nicht des Bundesverfassungsgerichts, das Gemeinwohl zu definieren. "Sich leichtfertig auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, zu berufen, davor warne ich".

Dieser Artikel verlange Voraussetzungen. "Und diese zu schaffen ist eine politische Aufgabe, der sich zuallererst die erste Gewalt zu stellen hat". Auf dieser Ebene muss nach den Worten der BVG-Präsidentin Fachwissen vorhanden sein, müssten die verschiedenen Standpunkte heraus gearbeitet werden. Dabei bleibe das Recht auf die Einsichten der Nachbarwissenschaften angewiesen. Der Diskurs dürfe nicht nur den politischen Parteien und dem Parlament als Mittler überlassen werden. Vielmehr müssten sich Bürgerinnen und Bürger mehr an Entscheidungsprozessen beteiligen.

"Bei allen Diskussionen, die wir führen, ist die verfassungsrechtliche Prüfung eine wichtige Kategorie", betonte die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Es sei aber zunächst ein allgemeiner Diskurs herbeizuführen, und nicht vorzeitig das Recht in Anspruch zu nehmen.

H. Fürstenwerth: "Technik ist nicht anonym, sie wird aktiv von der Gesellschaft gestaltet"

Forschung, so die These von Hauke Fürstenwerth, Leverkusen, "ist die Umwandlung von Geld in Wissen - Innovation ist die Umwandlung von Wissen in Geld." Der Zeitgeist gehe heute davon aus, mehr Forschung und mehr Wissenschaft bedeute auch mehr Gemeinwohl. Dabei gebe es jedoch einen elementaren Widerspruch zwischen der Betriebs- und der Volkswirtschaft. Die Steigerung von Eigennutz ziehe nicht unbedingt eine Steigerung von Allgemeinwohl nach sich. Zudem sei die Stärke nationaler Volkswirtschaften nicht länger identisch mit der Rentabilität nationaler Unternehmen.

Technik sei keine Institution, die anonym geschaffen werde, sie werde vielmehr aktiv gestaltet: einerseits durch politische Rahmenbedingungen, andererseits mit der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch unternehmerisches Handeln. "Staat und Gesellschaft bestimmen somit die Richtung, Wissenschaft und Industrie auf der Basis des technisch Machbaren die Geschwindigkeit des Wandels".

Pro Jahr würden z.B. hunderte von Milliarden für die Schaffung weltweiter Kommunikationsnetze ausgegeben: "Ein Bruchteil davon würde ausreichen, die Menschen in der Dritten Welt komplett mit Wasserleitungen zu versorgen und die Hungerproblematik zu beseitigen!"

Das Fazit des Forschungsmanagers zur Fragestellung "Technik zwischen Eigennutz und Gemeinwohl" lautet somit: "Wir brauchen eine ernste Auseinandersetzung über Ethik in der Technik, und wir müssen uns endlich dazu bekennen, dass beide elementare Bestandteile unserer Kultur sind!"

H. Lenk: "Jeder hat das Recht, vom Gemeinwohl getragen zu werden"

Hans Lenk, Ordinarius am Institut für Philosophie der Universität Karlsruhe, betonte, jeder Mensch habe ein Recht darauf, vom Gemeinwohl getragen zu werden. "Die Teilhabe am Genuss des Fortschritts ist ein Menschenrecht", sagte Lenk, "wenn auch nicht individuell einklagbar". Bei neuen Technologien benötige man soviel an rechtlichen Regelungen, wie zu ihrer Verträglichkeitsprüfung nötig, andererseits nur soviel an staatlicher Planung, wie zur Aufstellung von Prioritätsregeln erforderlich.

Neue Technologien und multimediale Omnipräsenz hätten alle Erwartungen übertroffen. "Entstanden ist die virtuelle Wirklichkeit eines weltweiten Dorfes". Um so mehr seien bildungspolitische Defizite auszuräumen, denn die Bildung habe der wissenschaftlichen Entwicklung nicht folgen können. Lenk forderte, es müsse auch in der multimedialen Welt Pluralität gewährleistet werden: "Es darf keine Spaltung entstehen zwischen denen, die über die Kommunikationsnetze verfügen, und denjenigen, die den Zugang dazu haben wollen."

Die Angst der Menschen, allem Neuen passiv ausgeliefert zu sein

Dagmar Schipanski, Professorin für Festkörperelektronik an der Technischen Universität Ilmenau und Mitglied der UNESCO-Weltkommission zur Ethik in Wissenschaft und Technologie, warnte in ihrem Beitrag "Die Moralisierung von Sachfragen: die Wohlstandsfalle" davor, die moralisierende Bewertung des technischen Fortschritts auf einzelne Sachverhalte zu reduzieren. So werde z.B. bei der Beurteilung der Gentechnik immer der skrupellose Gentechniker in den Mittelpunkt gestellt. Dies werde dem Ganzen nicht gerecht. Bei moralisierenden Thesen würden regelmäßig die Chancen unterbewertet, die Risiken jedoch überbewertet.

Frau Schipanski sieht die Ängste der Menschen angesichts der ökonomischen und sozialen Veränderungen unserer Kommunikationsgesellschaft vor allem in dem Gefühl begründet, diesen Entwicklungen passiv ausgeliefert zu sein. Andererseits könnten sich Menschen nur sehr schwer die Folgen von Unterlassungen vorstellen, die langfristige Auswirkungen haben. "Was man jetzt tut, ist leichter vorstellbar."

Eine der vordringlichsten Aufgaben der Wissenschaft sei es, Szenarien von morgen transparent zu machen und Risiken und Chancen gleichgewichtig zu behandeln. "Information darüber sollte auf Wissen, und nicht auf dem Gefühl beruhen." Dazu brauche man die Medien, auf die die Wissenschaft ebenso zugehen sollte wie auf die Politik. Wissenschaftler müssten bereit sein, den Politikern objektive Sachberatung anzubieten. "Es ist nicht gut, wenn man bei der Zusammensetzung von Gremien erkennt, dass darin mehr Mitglieder nach ihrer politischen Meinung ausgesucht wurden, als nach ihrem objektiven Sachverstand."

Rechtliche Regelungen sind meist nur Kompromisse

Eve-Marie Engels, Inhaberin des Lehrstuhls für Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Tübingen, sprach über "Die gesellschaftliche Wahrnehmung von Risiken." Unter einem Risiko verstehe man heute gewöhnlich einen möglichen Schaden, der als unerwünschte (Neben-) Wirkung aus einer in positiver Absicht erfolgten Handlung oder eingesetzten Technik resultiert. Gegenüber neuen Technologien bestehe in der Gesellschaft meist eine zwiespältige Haltung. Zwar gebe es seit den 80er Jahren eine weitverzweigte Risikoforschung mit ihren Möglichkeiten der Risikoeinschätzung ("risk assessment"). Doch setze die Messbarkeit der Höhe eines Risikos (bestimmt als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens und des Schadensausmaßes) vergangene Erfahrungen in dem betreffenden Bereich voraus, die bei neuen Technologien meist aber gerade nicht vorliegen.

Daneben gebe es auch eine individuelle und soziale Komponente bei der Beurteilung von Risiken, die Ausdruck der subjektiven Risikowahrnehmung oder des Risikoempfindens sei. In sie gehen unsere Normen und Werte ein, die unseren Vorstellungen von Lebensqualität, Gesundheit und Krankheit - allgemeiner: unseren Natur- und Menschenbildern - zugrunde liegen und welche die Bewertung von Risiken auf einer Skala von untragbar bis akzeptabel leiten. Was als Risiko wahrgenommen werde und wie hoch ein Risiko empfunden werde, hänge auch vom Grad des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses ab, das individuell und kollektiv variiere und durch den jeweiligen Lebensstandard mitbestimmt sei. Typischerweise würden freiwillige Risiken vom einzelnen eher akzeptiert - zum Beispiel Autofahren oder Rauchen - als von außen heran getragene, zum Beispiel die Kernenergie. Diese subjektive Risikowahrnehmung dürfe nicht von vornherein als irrelevant oder irrational eingestuft werden. Vielmehr sei das Sicherheitsbedürfnis des einzelnen ernst zu nehmen, zumal ja bei neuen Technologien die objektive Höhe von Risiken oft nicht messbar sei.

Keineswegs erübrigten sich ethische Diskussion und rechtliche Regulierungen. Recht und Ethik seien nicht deckungsgleich. "Die Ethik hat also in bezug auf Recht und Technik die wichtige Aufgabe, die bestehenden Regulierungen und Gesetze sowohl im Lichte neuer als auch in Erwartung zukünftiger Entwicklungen in Wissenschaft und Technik auf der Grundlage sorgfältiger Güterabwägung und im Einklang mit grundlegenden ethischen Prinzipien ... zu überprüfen." Hier zeige sich auch die Veränderung der Rolle der Wissenschaftsethik in der Gesellschaft. Sei die Ethik früher "technologischen Entwicklungen nur hinterhergelaufen", so sei sie heute stärker vorausschauend orientiert. Dem entspreche ein Wechsel im Verständnis der Verantwortung von einer retrospektiven, auf bereits eingetretene Schäden bezogenen, Verantwortung hin zu einer prospektiven Vorsorgeverantwortung für das Wohl zukünftiger Generationen.

Das Recht: neutraler Bewerter, ethisches Korrektiv oder Bremse für Technik?

Nach Hans-Jürgen Papier, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, habe der Staat zwar einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Wahrnehmung seines Schutzauftrages für den Bürger. Dies sei jedoch heute nicht mehr ausreichend, wenn es um die Beurteilung einer "nur" wahrscheinlichen Gefahr ginge. Der Begriff "Risikovorsorge" sei insoweit zu ergänzen, als sie auch Gefahren unterhalb der eigentlichen Risikoschwelle in den Schutzauftrag einzubinden habe.

Zum Thema "verbleibendes Restrisiko", zum Beispiel bei der Genehmigung von kerntechnischen Anlagen, gebe es eine juristische Beurteilung, wonach der Eintritt des Gefahrenfalls praktisch auszuschließen sei. "Das verbleibende Restrisiko muss der Bürger dann hinnehmen." Wolle man jedes Restrisiko bei neuen Technologien ausschließen, wäre die Konsequenz, solche Technik gar nicht erst zuzulassen. Die Rechtsordnung dürfe jedoch das Spannungsfeld "Zwischen Fortschrittsoptimismus und Risikoscheu" nicht ignorieren, "und sich damit Blindheit verordnen". Es sei vielmehr ihre Aufgabe, den Prozess der Innovation über möglichst allgemein verträgliche Regelungen zu gestalten und einzugrenzen, Innovationen prinzipiell aber zu ermöglichen - gerade etwa auf dem Gebiet der Humanbiologie.

In seiner Abschlussbilanz betonte der stellvertretende Vorsitzende des Karlsruher Forums, Prof. Dr. Manfred Popp, Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe: "Es hat sich bereits bei dieser ersten Veranstaltung gezeigt, wie notwendig der wissenschaftlich übergreifende Diskurs zu diesem zentralen Zukunftsthema ist. Durch die Beurteilung von technischen Innovationen anhand von juristischen Normen erübrigt sich die ethische Diskussion keinesfalls."

Die Veröffentlichung eines Tagungsbandes ist vorgesehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Dr. Ekkehard Fulda, E-mail: karlsruher-forumKbl1∂fzk de

Kontakt

Dr. Ekkehard Fulda
Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Postfach 3640, 76021 Karlsruhe