TA-Konzepte und TA-Methoden
Rationale Suffizienz? Anmerkungen zur normativen Rationalität im HGF-Projekt "Global zukunftsfähige Entwicklung - Perspektiven für Deutschland"
Rationale Suffizienz? Anmerkungen zur normativen Rationalität im HGF-Projekt "Global zukunftsfähige Entwicklung - Perspektiven für Deutschland"
von Christian Berg, TU Clausthal
Welchen Beitrag kann normative Rationalität zu einer global zukunftsfähigen Entwicklung leisten? Lässt sich eindeutig zwischen objektiver, rationaler und wissenschaftlicher Situationsanalyse und normativer, subjektiver und in der Regel politisch erfolgender Zwecksetzung unterscheiden? Die Diskussion um eine global zukunftsfähige Entwicklung hat in dieser Hinsicht wichtige Gemeinsamkeiten mit der um die TA, auf die es sich einzugehen lohnt, selbst wenn das genannte HGF-Projekt bald abgeschlossen sein wird. [1] Die folgenden Anmerkungen sind als konstruktive Kritik an diesem wichtigen Projekt zu verstehen.
In seinem Diskussionsbeitrag zu dem Band "Integrative Forschung zum globalen Wandel" schlägt Michael Jischa vor, das Projekt der Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) "Global zukunftsfähige Entwicklung - Perspektiven für Deutschland" mit dem Konzept der Rationalen Technikfolgenbeurteilung zu verknüpfen, um dem HGF-Projekt damit im Gegenüber zu vergleichbaren Studien einen "unique selling point" zu geben (Jischa 2001, 224). Laut Jischa legt sich dies unter anderem schon deshalb nahe, weil das HGF-Projekt von Armin Grunwald geleitet wird, der zugleich für eine "Rationale Technikfolgenbeurteilung" eintritt. Im Folgenden soll es um die durch Jischas Vorschlag implizierte Frage gehen, welchen Beitrag normative Rationalität zu einer global zukunftsfähigen Entwicklung leisten kann.
Diese Frage ist nämlich vergleichbar mit einer anderen, die in der TA-Szene lange diskutiert wurde: Inwieweit ist es möglich, eine deskriptiv, analytisch und rational arbeitende TA sauber von Wert- und Zwecksetzungen zu unterscheiden, für die Politik verantwortlich wäre. Die Rationale Technikfolgenbeurteilung setzt sich, m. E. überwiegend zu Recht, kritisch mit vielen TA-Konzeptionen auseinander. Sie wirft z. B. dem Konzept des OTA eine "dezisionistische Arbeitsteilung zwischen Wissenschaft und Politik" vor (Grunwald 1998b, 13), der VDI-Richtlinie Nr. 3780 wegen ihrer Unterscheidung zwischen Technikfolgenforschung und Technikfolgenbewertung "deskriptivistische Selbstbescheidung" (vgl. Gethmann 1998, 3) oder der Vorstellung von TA als Systemanalyse, dass dabei normative Fragen ausgeblendet werden müssten (Grunwald, Lingner 1998, 152). Demgegenüber beansprucht die Rationale Technikfolgenbeurteilung, "an einem normativen Rationalitätsverständnis" ausgerichtet zu sein (Grunwald 1998a, IX). "Auch und gerade" ethische Fragen von Wissenschafts- und Technikfolgen sollen "unter dem Anspruch wissenschaftlicher Rationalität" bearbeitet werden (Gethmann 1998, 4).
Vor dem Hintergrund dieser Diskussion aus dem Bereich der TA-Szene ist die im Folgenden zu erhärtende These, dass das genannte HGF-Projekt trotz seiner explizit normativen Prämissen ethischen Kriterien und Prinzipien zu wenig Beachtung schenkt bzw. diese nicht konsequent umsetzt. Das HGF-Projekt weist
1 Tendenz zu "deskriptivistischer Selbstbescheidung" 5
Im Unterschied zu anderen Ansätzen zur Nachhaltigkeit (wie z. B. dem der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestages) gehört das HGF-Projekt nach eigener Aussage nicht zu den "quasi-objektiven" Ansätzen, "die sich an den Grenzen der Belastbarkeit und aktuellen Problemlagen" orientieren (Jörissen et al. 2000, 35), sondern stellt "die normative Begründungslinie in den Mittelpunkt, die auf ethischen und gerechtigkeitstheoretischen Überlegungen basiert" (Kopfmüller et al. 2001, 128). Damit versuchen die Autoren, m. E. völlig zu Recht, dem Problem zu entgehen, dass unter der Voraussetzung angeblicher Wertneutralität unterschwellig dann doch bestimmte normative Urteile eingehen: "In einer quasi-objektiven Betrachtung besteht die Gefahr der impliziten quot;Erschleichungquot; von Normativität, wodurch die Transparenz der Argumentation leiden kann. Aus diesem Grund stellt der HGF-Ansatz die normative Begründungslinie in den Vordergrund" (ebd., 129).
Die Autoren betonen jedoch, dass nachhaltige Entwicklung kein wissenschaftliches Konzept sei: "Das Nachhaltigkeitspostulat ist nicht Ergebnis wissenschaftlicher Forschung, sondern stellt ein normatives gesellschaftliches Leitbild dar, das ... als politisches Ziel verfolgt wird (...) und das ethisch motiviert ist ..." (ebd., 347).
Man hat die "normative Begründungslinie" des HGF-Ansatzes daher in dem Sinne zu verstehen, dass von bestimmten normativen Prämissen ausgegangen wird - von zentraler Bedeutung ist z. B. das "Gerechtigkeitspostulat" -, dann aber in dem dadurch gesetzten Rahmen "wissenschaftlich" vorgegangen wird. So enthalte z. B. "die Frage, ob Effizienzanstrengungen ... oder eine quot;Neue Bescheidenheitquot; im Zuge einer Suffizienzstrategie handlungsleitend sein sollen ... normative Kerne", die sich "einer wissenschaftlichen Entscheidbarkeit" entzögen (ebd.).
Normative Urteile im HGF-Ansatz sind also durch eine strikte "Wenn-Dann-Logik" gekennzeichnet: der "Bezug auf das Gerechtigkeitspostulat (Kap. 4) und die entsprechende Normativität (sind) konditional zu verstehen: quot;Wenn man das Gerechtigkeitspostulat als normativen Ausgangspunkt verwendet, hat dies folgende Implikationen: ...quot;. Über die Berechtigung ... des Postulats selbst ... kann nicht wissenschaftlich entschieden werden; dies ist Sache der Gesellschaft..." (Grunwald 2001, 23).
Damit tut der HGF-Ansatz aber im Prinzip etwas, das mit dem vergleichbar ist, was Grunwald an der Vorstellung von TA als Systemanalyse an anderer Stelle kritisiert, nämlich dass die Systemanalyse die Frage nach den Zwecken ausblenden müsse (Grunwald, Lingner 1998, 155). Die Aussagen der Systemanalyse hängen "jeweils an dem Antecedens der Zweck-Mittel-Verknüpfung quot;wenn der Zweck x realisiert werden soll ...quot;. Während alles folgende rein systemanalytische Aussagen sind, die also deskriptiven Charakter tragen, ist der normative Aspekt dieses Antecedens quot;soll der Zweck x realisiert werden?quot; selbst nicht mehr systemanalytisch fassbar. Dieses Antecedens ist Objekt der Ethik ..." (ebd.) Während "die Kompetenz der Systemanalyse" dort ende, "wo normative Bestimmungen gefragt sind ...", ist es der Anspruch Rationaler Technikfolgenbeurteilung, auch über die Zwecke rational urteilen zu können (ebd., 152).
Aufgrund der deutlichen Betonung der Wenn-Dann-Struktur und der Trennung normativer gesellschaftlicher Vorgaben von dem, was "wissenschaftlicher Entscheidbarkeit" zugänglich ist, ist im HGF-Ansatz insgesamt doch in der Tendenz eine "deskriptivistische Selbstbescheidung" und eine "dezisionistische Arbeitsteilung" von Wissenschaft und Politik zu erkennen - obwohl die Autoren versichern, dass "normativen Fragen ... eine zentrale Bedeutung zukommt" (Kopfmüller et al. 2001, 29) und dass Vorstellungen einer quot;guten Gesellschaftquot; nicht "quasi dezisionistisch gewählt werden können" (ebd., 349f.). Es mag ja sein, dass "nachhaltige Entwicklung kein wissenschaftliches Konzept" ist (ebd., 42). Zweifellos ist es aber - zumindest auch - ein wissenschafts- und technikethisches Konzept. Und nach meiner Einschätzung kommt ein Projekt, welches die Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung zu untersuchen beabsichtigt, um ein eigenes, rational zu begründendes ethisches Urteil nicht herum. Auch wenn dies nicht "wissenschaftlich" möglich ist - rational kann es gleichwohl sein.
Symptomatisch für die "deskriptivistische Selbstbescheidung" des HGF-Ansatzes und die Präferenz für "objektive", "wissenschaftlich" zugängliche Sachverhalte, ist die Tatsache, dass der HGF-Ansatz "vor allem Effizienz- und Konsistenzverbesserungspotentiale" untersucht (Grunwald 2001, 26). Suffizienzstrategien werden zwar erwähnt - und die Wichtigkeit einer Verbindung aller dreier Strategien wird festgestellt (ebd.) - doch ist ihre Behandlung insgesamt doch vergleichsweise verhalten. Dies wird zum einen damit begründet, dass die beiden erstgenannten zu den "spezifischen Kompetenzen" der Projektpartner gehören; wobei dieser implizite Verweis auf fehlende Kompetenzen angesichts der völlig unbestreitbaren ethischen Relevanz der zukünftigen Entwicklung der Menschheit kaum befriedigen kann.
Zum anderen aber entziehe sich die Alternative Effizienz/Suffizienz, wie bereits gesagt, wegen ihres "normativen Kerns" einer "wissenschaftlichen Entscheidbarkeit" (ebd., 23). Aus demselben Grund hatte Grunwald jedoch an anderer Stelle die Ethik und die Rationale Technikfolgenbeurteilung auf den Plan gerufen. "In der Beurteilung präskriptiver Konnotationen(,) z. B. einer Zielsetzung der Etablierung einer auf dem Suffizienzprinzip basierenden Wirtschaftsweise(,) ist jedoch die Ethik gefragt" (Grunwald, Lingner 1998, 154f.). Dies ist als Plädoyer für die Rationale Technikfolgenbeurteilung zu verstehen - denn laut Gethmann ist zwischen TA und Wissenschaftsethik letztlich nicht mehr zu unterscheiden (Gethmann 1998, 5).
2 Zögerliche Operationalisierung der normativen Prämissen
Die Aufgabe des HGF-Projektes wird darin gesehen, "das normative Postulat der intra- und intergenerativen Gerechtigkeit unter den Randbedingungen der globalen Perspektive ... zu operationalisieren" (Kopfmüller et al. 2001, 164). Wie diese Operationalisierung im Einzelnen aussieht, kann hier selbstverständlich nur exemplarisch untersucht werden. Dazu der Blick auf den Ausgleich extremer Einkommens- und Vermögensunterschiede - sowohl zwischen wie innerhalb der Länder. Dies ist sowohl für eine nachhaltige Entwicklung als auch für eine gerechte Gesellschaft von zentraler Bedeutung und gehört zu der ersten Gruppe "substanzieller Nachhaltigkeitsregeln" (Kap. 5), die sich der "Sicherung der menschlichen Existenz" widmen (ebd., 189ff.).
Nachdem die immensen und sehr problematischen Einkommensunterschiede eindrücklich vor Augen geführt worden sind, schlagen die Autoren "zur Konkretisierung des generellen Nachhaltigkeitsziels der Sicherung der menschlichen Existenz als Mindestforderung für diese Regel die folgende, für den globalen wie den nationalen Rahmen geltende Leitlinie vor: Einkommens- und Vermögensunterschiede, die Armut oder soziale Ausgrenzung von Menschen implizieren oder zu deren Entstehung beitragen, sind zu vermeiden bzw. auszugleichen. Diese Leitlinie ist also als Ergänzung und Verknüpfung zur Forderung der Gewährleistung menschenwürdiger Lebensbedingungen und selbständiger Existenzsicherung zu sehen." (ebd., 219) So emphatisch man den Inhalt dieser Aussage um einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung willen bejahen muss - man sucht hier vergeblich nach einer Aussage darüber, wie denn nach Ansicht der Autoren diese Unterschiede ausgeglichen werden sollen. Hierfür wären grundsätzlich drei Wege denkbar, die von den Autoren aber nicht benannt werden: Absenkung des Vermögensniveaus der Reichen, Anhebung des Vermögensniveaus der Armen oder beides. Wenn es um eine Verringerung der Unterschiede geht (und nicht nur um eine absolute Anhebung des unteren Niveaus), gibt es daneben keine weitere Möglichkeit. Hier genügt der Blick auf die beiden Extrema.
Da unter den gegenwärtigen Bedingungen Vermögen faktisch immer auch Ressourcen- und Energieverbrauch impliziert, würde es jeder Bemühung um Nachhaltigkeit zuwiderlaufen, wollte man versuchen, alle Menschen auf das Wohlstandsniveau des reichen Nordens anzuheben bzw. ihnen denselben Ressourcen- und Energieverbrauch zuzubilligen. Es ist völlig ausgeschlossen, dass 6 Milliarden Menschen dauerhaft ebenso viele Ressourcen verbrauchen wie wir. In seiner jüngsten Studie "Nachhaltige Entwicklung in Deutschland" stellt das UBA fest: "Der in den Industriegesellschaften überwiegend gepflegte Konsum- und Lebensstil stellt eine der wichtigsten Belastungsursachen des globalen Naturhaushalts dar ... Die Übernahme dieses Modells durch die Entwicklungs- und Schwellenländer würde die Tragfähigkeit des Naturhaushalts übersteigen." (UBA 2002, 2)
Wenn man also die Vermögensunterschiede und die damit einhergehenden Unterschiede im Ressourcenverbrauch verringern will, bleibt nur die Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch des reichen Nordens zu reduzieren. Wie kann das erreicht werden? Der HGF-Ansatz legt den Schwerpunkt ja auf Effizienz- und Konsistenzstrategien. Doch man darf wohl bezweifeln, dass diese Unterschiede damit abzubauen sind. Denn nicht nur sind in der Vergangenheit technische Effizienzvorteile wegen des Rebound-Effekts meistens rasch überkompensiert worden, wofür der dramatische Anstieg des Papierverbrauchs im Zeitalter des "papierlosen Büros" ein bekanntes Beispiel ist. Es ist auch nicht zu sehen, wieso effizientere oder konsistentere Technologien gerade zu einer Angleichung der Wohlstandsniveaus führen sollten. Dazu müssten gerade die armen Länder über die effizientesten Technologien verfügen, doch momentan ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Solange High-Tech-Produkte in den reichen Ländern entwickelt und implementiert werden, kann mit verbesserter Technik die Kluft zwischen Arm und Reich nicht verringert werden.
Zur Verringerung der Kluft zwischen Arm und Reich ist ganz wesentlich also auch die Suffizienz der Reichen vonnöten. Diese Einsicht legt sich meines Erachtens allein schon aus unserem wohlverstandenen Eigeninteresse nahe. Denn stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse sind in einer global vernetzten Welt bei zu großen sozialen Unterschieden langfristig nicht zu erzielen.
Es kommt aber noch etwas anderes hinzu, was angesichts des "Gerechtigkeitspostulats", von dem der HGF-Ansatz ausgeht, von Bedeutung ist: Es wäre schlichtweg ungerecht, wollten die Reichen ohne jede Einschränkung weiter Ressourcen und Energie verbrauchen und gleichzeitig von den Armen erwarten, dass sie nicht dasselbe Niveau erreichen. Es gehört zu den grundlegendsten Prinzipien gerechtigkeitstheoretischer Erwägungen, dass Gleiche gleich behandelt werden. Ob Kants Kategorischer Imperativ, die Rawlsquot;sche Theorie der Gerechtigkeit, diskurs-ethische oder andere ethische Ansätze: Aus der grundsätzlichen und grundgesetzlich geschützten Gleichheit aller Menschen (Art. 3 GG) ist zu folgern, dass nur das ethisch legitim ist, von dem man wollen kann, dass es verallgemeinerbar ist. "Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne" - dies ist kein zufällig aufgestelltes "Gebot", sondern ist notwendig verbunden mit der Forderung nach Gleichbehandlung aller Menschen. Und ich behaupte, dass man nicht wollen kann, dass alle Menschen unsere Lebensstile mit dem entsprechenden Ressourcenverbrauch übernehmen. [2]
Dass eine Studie, die expressis verbis vom "Gerechtigkeitspostulat" ausgeht, in diesem Zusammenhang nicht darauf hinweist, dass Suffizienz-Strategien auch aus Gerechtigkeitserwägungen ethisch zu fordern sind, offenbart in meinen Augen ihr Defizit in ethischer Hinsicht.
Suffizienz heißt nicht Askese. Es geht vielmehr um eine Veränderung von Lebens- und Denkgewohnheiten. In seinem Sondergutachten zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" benennt Jürgen Rochlitz die gedankliche Zielvorstellung für eine nachhaltige Entwicklung: "Gut leben statt viel haben." (Deutscher Bundestag 1998, 422) Wir gehen oft davon aus, dass mit Konsum und materiellem Besitz auch Wohlbefinden und Lebensqualität steigen. Sozial-empirische Studien scheinen dem aber zu widersprechen. Eine in Australien durchgeführte Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es einen negativen Zusammenhang zwischen Lebenszufriedenheit und Materialismus gibt - Materialismus verstanden als Maß für die Bedeutung, die Besitz im Leben eines Einzelnen spielt. Demnach sind diejenigen Menschen, für die Besitz eine wichtige Bedeutung im Leben hat, weniger glücklich und mit ihrem Lebensstandard, ihren familiären Beziehungen und ihrem Leben als ganzem weniger zufrieden als andere (Ryan, Dziurawiec 2001) [3] . Selbstverständlich wäre es zynisch, mit einem solchen Ergebnis bestehende Ungleichheiten rechtfertigen zu wollen. Es könnte aber dazu anregen, darüber nachzudenken, ob Suffizienz nicht auch eine Chance sein kann.
Wir müssen uns fragen, ob wir den Hollywood-Konsumismus in die ganze Welt exportierten wollen, oder ob wir damit anfangen, nach attraktiven Alternativen zu suchen und diese zu kultivieren. Geht man von dem "Postulat von Gerechtigkeit" aus, dann dürfte eine rationale Beantwortung dieser Frage nicht schwer fallen.
Anmerkungen
[1] Vgl. Grunwald 2000, 68. Im Übrigen will ich hier aber nicht auf die Diskussion zwischen Jischa und Grunwald eingehen, inwiefern TA und Nachhaltigkeitsmanagement identisch sind oder nicht (vgl. dazu die Beiträge von Jischa und Grunwald in den TA Datenbank-Nachrichten 2/2001).
[2] Davon abgesehen, gibt es für Suffizienz auch unabhängig von Gerechtigkeitsüberlegungen gute Gründe. Man wird in internationalen Verhandlungen kaum glaubwürdig und effektiv verhandeln können, wenn man das, was man von anderen erwartet, nicht auch selbst umzusetzen bereit ist.
[3] Die Autoren verweisen auch auf eine ganze Reihe weiterer Studien, die zu ähnlichen Ergebnissen kommen.
Literatur
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Grunwald, A.; Coenen, R.; Nitsch, J.; Sydow, A.; Wiedemann, P. (Hrsg.), 2001:
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Grunwald, A.; Lingner. S., 1998:
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Jischa, M., 2001:
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Jörissen, J.; Brandl, V.; Kopfmüller, J.; Paetau, M., 2000:
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Kopfmüller, J.; Brandl, V.; Jörissen, J.; Paetau, M.; Banse, G.; Coenen, R.; Grunwald, A., 2001:
Nachhaltige Entwicklung integrativ betrachtet, Konstitutive Elemente, Regeln, Indikatoren. Berlin: Sigma
Ryan, L.; Dziurawiec, S., 2001:
Materialism and its relationship to life satisfaction. In: Social Indicatorquot;s Research Vol. 55, S. 185-197
UBA (Umweltbundesamt) (Hrsg.), 2002:
Nachhaltige Entwicklung in Deutschland (Kurzfassung). Berlin
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Dr. Christian Berg
Institut für Technische Mechanik
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