Bioethik und Kultur. Zu einem schwierigen Verhältnis. Das DFG-Projekt „Kulturübergreifende Bioethik

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Bioethik und Kultur. Zu einem schwierigen Verhältnis. Das DFG-Projekt „Kulturübergreifende Bioethik“

von Heiner Roetz, Ruhr-Universität Bochum

Die Forschergruppe des DFG-Projekts „Kulturübergreifende Bioethik“ widmet sich einem wichtigen Desiderat der Bioethik: der Suche nach einem kulturübergreifenden, globalen Konsens im Umgang mit den immer brisanter werdenden Fortschritten der biomedizinischen Forschung und Praxis. In mehreren miteinander verbundenen Teilprojekten wird untersucht, wie es um die Chancen und Schwierigkeiten, die empirischen und theoretischen Voraussetzungen eines solchen tragfähigen Konsenses bestellt ist und wie gegebenenfalls mit bleibenden Meinungsunterschieden konstruktiv umzugehen ist. Es wird dabei davon ausgegangen, dass eine auch praktisch wirksame globale Verständigung ohne die vorangehenden Schritte eines Verstehens der verschiedenen Kulturen, der zugehörigen Aufarbeitung der in ihnen geführten Diskurse und der Entwicklung eines interkulturellen Gesprächs auf gleichberechtigter Basis nicht erreichbar ist.

Auf einer im Dezember 2003 von der DFG-Forschergruppe „Kulturübergreifende Bioethik“ an der Universität Bochum durchgeführten internationalen Tagung befürwortete Qiu Renzong, der Präsident der Asian Bioethics Association und Nestor der chinesischen Bioethik, uneingeschränkt das „therapeutische“ und „wissenschaftliche“ Klonen. Er verwies hierbei auf die Yinyang-Kosmologie und begegnete kritischen Fragen mit der aus der chinesischen Menschenrechtsrhetorik bekannten Formel, es komme darauf an, „das Gemeinsame zu suchen, aber die Unterschiede bestehen zu lassen“. Ein von Qiu vor kurzem herausgegebener Sammelband mit dem Titel „Bioethics: Asian Perspectives - A Quest for Moral Diversity“ zielt in die gleiche Richtung.

1     Der Westen in der Kulturfalle?

Auch die im Februar in „Science“ veröffentlichten koreanischen Klonierungs-Experimente, deren Leiter sich zum Buddhismus bekannt hat, haben - wieder einmal - die Frage laut werden lassen, ob nicht der „Westen“ in einer kulturellen Falle sitze, indem er sich gegenüber wichtigen Zukunftstechnologien Bedenken leiste, die man sich andernorts, vor allem in Ostasien, nicht mache. Das biblische Schöpfungsdenken wäre somit zum Entwicklungshemmnis geworden - im geraden Gegensatz zur Annahme Max Webers, dass sich diesem letztlich die moderne wissenschaftliche Unterwerfung der Welt unter die menschliche Zwecksetzung verdanke. In der Tat argumentiert heute der taiwanesische Bioethiker Lee Shui-chuen, dass es für einen Konfuzianer kein ethisches Problem darstelle, „Gott zu spielen“, da er sich selbst als Mitschöpfer des Universums verstehe. Für Lee schließt dies auch die Zulässigkeit reproduktiven Klonens mit ein.

In umgekehrter Pointierung besagt die Kulturthese, dass das christlich fundierte Wertesystem als Bollwerk gegen die zunehmend sich verselbständigende Biotechnologie nicht aufgegeben werden dürfe und die Suche nach einem globalen Konsens in bioethischen Fragen nur auf die Auflösung der heute geltenden Regelungen hinauslaufen könne. So wurde im Oktober letzten Jahres von einem Mitglied der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Bundestags hinter der Jahrestagung des Nationalen Ethikrats zum Thema „Der Umgang mit vorgeburtlichem Leben in anderen Kulturen“ ein Manöver zur Aushebelung des deutschen Embryonenschutzgesetzes vermutet.

2     Die Herausforderung: Globalisierung der Biotechnologie

Bedeutet aber allein schon die Einnahme einer globalen Perspektive die Relativierung bioethischer Standards? Ganz unabhängig von der Beantwortung dieser Frage haben nicht erst die koreanischen Experimente und in ihrem Vorfeld die ergebnislosen UN-Verhandlungen über eine Restriktion des Klonens von Menschen deutlich gemacht, dass es zu einer globalen Orientierung auf dem Gebiet der humanmedizinisch relevanten Biotechnologie keine wirkliche Alternative gibt. Westlicher, europäischer oder gar deutscher Provinzialismus nutzen wenig, wenn sich der technologische Fortschritt selbst nicht an Grenzen hält. Die neuen Technologien erweisen sich als hoch mobil und werden, da sie in einem wichtigen Zukunftsbereich beträchtlichen medizinischen, wirtschaftlichen, finanziellen und entwicklungspolitischen Gewinn versprechen, von vielen nicht-westlichen, besonders asiatischen Ländern mit großen Investitionsprogrammen gefördert. Hierbei gelten liberale Regelungen als Standortvorteil, und hinter dem Ruf nach ihrer Verschärfung wird schnell die Absicht vermutet, den betreffenden Staaten diesen Vorteil zu nehmen.

Indes treten an die Stelle nationaler Konkurrenz mehr und mehr übergreifende Kooperationen zwischen westlichen und vor allem ostasiatischen aus dem Boden schießenden Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Asiens Spezialisten genießen einen bedeutenden Teil ihrer Ausbildung an westlichen Universitäten, und seine Wissenschaftszentren werben mit ihren Freiräumen und Kapazitäten umgekehrt um westliche Forscher, deren Arbeit daheim Beschränkungen unterliegt. So hat z. B. Singapur im Oktober 2003 das großzügig ausgestattete Centre for Biomedical Sciences Biopolis eröffnet, mit besonders attraktiven Regelungen für die Stammzellforschung. Denn in Singapur können zur Gewinnung von Stammzellen menschliche Embryonen geklont und bis zu zwei Wochen am Leben gehalten werden. Neben dem finanziellen Anreiz ist es das normative Gefälle, das zur Kooperation einlädt.

Biotechnologische Weltfirmen wie Celera, SmithKline Beecham oder ES Cell International, renommierte Institutionen wie die Harvard University und das Massachusetts Institute of Technology sind heute mit asiatischen Unternehmen und medizinisch-technischen Einrichtungen liiert. Die Zeitschrift „Nature“ veranstaltet am 30.3.04 zusammen mit dem Institute of Molecular Medicine der University of California in San Diego ein Symposium unter dem Titel „China-California Connection: A Biomedical Alliance“, das den „Möglichkeiten für eine strategische Partnerschaft zwischen Kalifornien und China auf dem Gebiet der Molekularmedizin“ nachgehen will. Ein Zusammenhang mit der Politik der amerikanischen Regierung, die Forschung an neuen Stammzelllinien nicht verbietet, aber von staatlicher Förderung ausschließt, darf vermutet werden, denken doch amerikanische Universitäten nach den Erfolgen der koreanischen Forscher offen darüber nach, wie die Restriktionen umgangen werden können (Boston Globe 29.2.04). Und das koreanische Team genießt das Wohlwollen der American Association for the Advancement of Science.

Die nicht-westliche Welt ist allerdings nicht nur als Druckmittel für Deregulierung und als „permissiver“ Standort von Bedeutung, sondern ebenso als Lieferant für Stammzellen und als reicher Gen-Pool, in dem Krankheiten noch „naturbelassen“ studierbar sind. Hierbei wird die Grenze zu Biokolonialismus und Genpiraterie schnell überschritten. So geriet ein Projekt von Millennium Pharmaceuticals Inc. und der Harvard School of Public Health in die Kritik, bei dem in den 90er Jahren in der chinesischen Provinz Anhui offensichtlich uninformierten Probanden massenhaft Blutproben zum Zwecke des genetic screening entnommen wurden. Nicht nur rechtliche Unterregulierung oder die mangelnde Durchsetzung existierender Rechtsnormen können einen Standort attraktiv machen, sondern gegebenenfalls auch ein niedriger Wissensstand der Betroffenen, mangelnde öffentliche Aufmerksamkeit oder gar chronische medizinische Unterversorgung.

Die Anziehungskraft möglichst wenig eingeschränkter Forschungs- und Produktionsbedingungen markiert aber heute nicht einfach ein Gefälle in Richtung Osten. Auch innerhalb Ostasiens selbst wird unverhohlen mit ihr argumentiert, und sogar zugunsten liberaler westlicher Länder. So kündigte Hwang Woo Suk, der Leiter des koreanischen Klonierungs-Teams, in einem Interview mit der New York Times vom 17.2.04 an: „Sollte Korea das therapeutische Klonen verbieten, würden wir in ein anderes Land gehen müssen, das es erlaubt - nach Singapur, nach China, vielleicht auch nach Großbritannien. Meine Hoffnung ist, dass Korea uns die Erlaubnis gibt, diese Art Forschung zu betreiben. Falls nicht, werden wir sie verlagern.“

3     Die Antwort: Globalisierung der Ethik

Was ist die Antwort der Ethik auf diese mit nationalen Regelungen längst nicht mehr zu fassende Konstellation aus internationalen biotechnologischen joint ventures, Handelsbeziehungen und Interessen? Sich einem Subsidiaritätsprinzip zu überantworten, würde, mit unabsehbaren Folgen, offensichtlich darauf hinauslaufen, den empirisch niedrigsten Standard zur Norm zu machen. Keineswegs auf der sicheren Seite, sondern von vornherein auf verlorenem Posten stände aber, wer versuchte, sich gegen den Rest der Welt hinter „abendländischen Werten“ einzumauern, im übrigen unter Ausschluss der utilitaristischen Tradition. Erforderlich wäre, wie auch in anderen Fragen von globalem Belang, eine international zustimmungsfähige Makroethik, die mehr repräsentierte als nur einen kontingenten kleinsten gemeinsamen Nenner. Dies gilt um so mehr, als die neuen Technologien in vieler Hinsicht direkt an Fragen des Menschseins rühren, über die schon aus Gerechtigkeitsgründen nicht entschieden werden kann, ohne die Zustimmung aller Betroffenen einzuholen. Hierzu zählen nicht nur die heute lebenden Menschen, sondern auch ihre zukünftigen Nachkommen, denen im globalen bioethischen Diskurs advokatorisch eine Stimme gebührt. Das bioethische Prinzip des „informed consent“ hätte aus dieser Perspektive nicht nur für individuelle Therapieentscheidungen, sondern auch für die Richtung der humanmedizischen Biotechnologie im Ganzen zu gelten.

4     Kommunitaristische Kritik

An dieser Stelle erhebt sich der kommunitaristisch inspirierte Einwand, dass eine solche Makroethik angesichts der Vielzahl im Spiel befindlicher, miteinander inkompatibler kulturell verwurzelter Überzeugungen eine Illusion sei. In der Tat bedeutet die Globalisierung des Diskurses zunächst eine Erweiterung des Meinungspluralismus, der schon auf lokaler Ebene die Konsensfindung erschwert. Und spitzt sich das Problem nicht dadurch zu, dass im Mittelpunkt der kulturellen Weltsichten das Bild vom Menschen steht, eben dieses aber die bioethisch entscheidende Größe ist? Der Faktor Kultur, so scheint es, macht jede global verbindliche Technikfolgenabschätzung zur Unmöglichkeit. Hierin zumindest sind sich, ironischerweise, in West und Ost die Skeptiker einig.

Vor einem ähnlichen Problem stand während der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts die internationale Menschenrechtsdebatte, und im Bioethik-Diskurs wiederholen sich aus dieser Debatte bekannte Positionierungen. Gegen die Idee individueller Menschenrechte ist von ostasiatischer Seite, vor allem unter - durchaus einseitiger - Berufung auf den Konfuzianismus, die soziale Konstitution des Menschen als eines Gemeinschaftswesens ins Feld geführt worden, die anders als die „atomistische“ Anthropologie „des“ Westens eine Verabsolutierung von Individualinteressen ausschließe. Auf das vorgeburtliche Leben übertragen, besagt das gleiche Argument, dass das Menschsein erst mit der Aufnahme sozialer Beziehungen beginnt, also frühestens mit dem „Kontakt“ zwischen Fötus und Mutter. Die Konsequenz sind großzügige Bestimmungen für in den ersten Phasen des Lebens erfolgende Eingriffe - vor Einwänden geschützt durch die reklamierte Besonderheit der Kultur.

5     Das DFG-Forschungsprojekt „Kulturübergreifende Bioethik“

Wie ist in dieser Situation zu verfahren? Sind Kulturargumente in der bioethischen Diskussion überzeugend, genießen sie einen Authentizitätsschutz, und, vor allem: haben sie normative Kraft? Das an den Universitäten Bochum, Bonn und Göttingen angesiedelte, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Projekt zum Thema „Kulturübergreifende Bioethik“ (http://www.rub.de/kbe) hat vor etwa einem Jahr begonnen, sich dieser Fragestellung anzunehmen. Es hat in einer Kombination regionenbezogener und systematischer Fragestellungen zunächst eine Bestandsaufnahme der heute geführten Debatten vorgenommen, mit einem besonderen Fokus auf die ostasiatischen Länder, den buddhistischen und den islamischen Raum, aber auch die innerwestlichen Differenzen, und sich dann der Auswertung des Materials zugewandt. Dabei folgt es der Leitfrage, wie es um die Möglichkeiten eines globalen Konsenses bestellt ist.

Die bisherige Arbeit zeigt, dass die Besonderheit der jeweiligen Kultur in der Tat eine bedeutende Rolle spielt, insofern verständlicherweise versucht wird, auf die Herausforderungen durch die moderne Biotechnologie innerhalb der vorfindlichen Weltdeutungen Antworten zu finden. Gleichwohl erweist sich „Kultur“ nicht als harte, sondern als höchst ambivalente und zu differenzierende Größe. Denn was eine Kultur überhaupt ausmacht, ist schon unter ihren Vertretern selbst umstritten. Die plakative Behauptung des chinesischen WHO-Repräsentanten Mao Xin etwa, die bei einer Umfrage ermittelte Zustimmung chinesischer Genetiker zur Eugenik möge „den Westen schockieren“, spiegele aber einen „kulturellen common sense“ (New Scientist 24.10.98), blieb von chinesischer Seite selbst nicht unwidersprochen. Jenseits der oft lautstarken, sich in den Vordergrund drängenden Inanspruchnahmen kultureller „Identität“ findet sich in allen betroffenen Ländern eine breite Verschiedenheit von Meinungen, die sich zum Teil auf dieselben Traditionen berufen, aber auch stark westlich beeinflusst sind. Im Ganzen zeigt sich in aller Welt ein ähnliches Spektrum zwischen Norm- und Nutzenerwägungen wie das bei uns bekannte, mit einer unverkennbaren Schlagseite zum im Westen erfundenen „can implies ought“, dem „technologischen Imperativ“.

Auch vergleichsweise singuläre Anschauungen wie die des Theravada-Buddhismus führen in der Praxis nicht zu anderen Ergebnissen. Theoretisch ist für den Buddhismus das mit dem „therapeutischen“ Klonen verbundene Töten ein weit größeres Problem als das Weiterleben eines geklonten Wesens. Gleichwohl unterstützte Thailand, wo sich über 90 % der Bevölkerung zur buddhistischen Staatsreligion bekennen, in den letztjährigen UN-Verhandlungen die u. a. von Deutschland und China getragene Initiative für ein Verbot des reproduktiven, aber nicht des „therapeutischen“ Klonens. Was sich durchgesetzt hat, ist zum einen die nicht auf Thailand beschränkten Angst vor den sozialen Auswirkungen der Existenz geklonter Menschen, zum andern das gleichfalls wenig kulturspezifische Bemühen, auf einem zukunftsträchtigen Markt nicht abseits zu stehen.

Schon immer waren allerdings kulturelle Traditionen Gegenstand einer stets aktuellen Aneignung, zumal in Zeiten neuer, zuvor nicht gestellter Fragen. Und schon immer stand diese Aneignung auch im Zeichen sehr praktischer Interessen. Sie sind heute vor allem entwicklungspolitischer Art, mit einem Trend zu permissiven Umdeutungen ursprünglich eher restriktiv angelegter ethischer Systeme. Hierzu trägt bei, dass die Meinungen der unmittelbaren Akteure zumindest ebenso sehr durch Berufs- und Fach-„kulturen“ und schichtenspezifische Lebenseinstellungen bestimmt sind wie durch die Anteilhabe an den großen kulturellen oder religiösen Traditionen. Die Sprache eines buddhistischen Genetikers ist der eines christlichen Berufskollegen mitunter mehr verwandt als der eines buddhistischen Mönchs.

6     Philosophische Ethik und Kulturwissenschaft - ein nötiges joint venture

All dies erlaubt die These, dass kulturelle Differenz nicht der über die Chancen einer globalen Bioethik entscheidende Faktor ist. Allerdings wird damit Kultur nicht zu einer ignorierbaren Größe. Mit der Reichweite spezifisch kulturgebundener Weltsichten lässt sich nicht zugleich ihre Existenz in Frage stellen. Es hätte wenig Sinn, eine weltübergreifende Bioethik in rein philosophischer Systematik zu entwickeln, ohne die vorfindlichen Überzeugungen derer, die von ihr angesprochen werden sollen, zu berücksichtigen. Zwar lässt sich durchaus ein nicht der Kulturgebundenheit zu verdächtigendes, allgemeines ethisches Prinzip angeben, das die zu treffenden Entscheidungen zu beachten hätten, und das kein anderes Prinzip als eben jenes ist, welches überhaupt die Globalisierung des Ethikdiskurses zur Pflicht macht - das bereits erwähnte Prinzip der Akzeptierbarkeit durch alle Betroffenen. Doch ist eine Annäherung an dieses Prinzip nicht denkbar außer in Anknüpfung an die gegebenen Vorverständnisse, die auch kulturellen Einflüssen unterliegen. Umgekehrt ist impliziert, dass Kultur selbst sich unter den Fragen der Ethik verändert. Wieder die Menschenrechtsdebatte hat gezeigt, dass es hierfür in den kulturellen Traditionen tatsächlich Ressourcen gibt.

Die Bioethik bedarf deshalb neben einer philosophischen auch einer kulturhermeneutischen Dimension. Hierfür wäre auf Seiten aller Diskurspartner die entsprechende wechselseitige kulturwissenschaftliche Kompetenz zu entwickeln - ein großes Desiderat, dessen das KBE-Projekt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten angenommen hat.

Zweifellos sind hiermit Aufgaben umrissen, deren Schwierigkeit und Komplexität mit der Dringlichkeit von Regelungen angesichts des schnellen technischen Fortschritts nur schwer zusammenzubringen sind. Gleichwohl gibt es zu ihnen für eine global agierende Bioethik, die mehr ist als nur pragmatische Differenzbewältigung, keine Alternative.

Kontakt

Prof. Dr. Heiner Roetz
Sprecher der DFG-Forschergruppe
„Kulturübergreifende Bioethik“
Fakultät für Ostasienwissenschaften
Ruhr-Universität Bochum
44780 Bochum
Tel.: +49 234 32-262 54
E-Mail: Heiner.Roetz∂ruhr-uni-bochum.de
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