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Kriterien zur Ermittlung der Technikfolgenabschätzungsrelevanz von Technologieentwicklungsvorhaben
Kriterien zur Ermittlung der Technikfolgenabschätzungsrelevanz von Technologieentwicklungsvorhaben
von Peter Ackermann und Gerold Fierment
Die Technologiekonzeption des Landes Brandenburg enthält die Aufgabe, durch Technikfolgenabschätzung (TA) rechtzeitig sowohl langfristige Negativwirkungen als auch positive Verbundwirkungen von Technik- und Technologieentwicklungen zu erkennen. Zur Unterstützung der Durchführung konkreter Technikfolgenabschätzungen wurde folgerichtig als eine Maßnahme zur Umsetzung der Landestechnologiekonzeption deren Förderung festgelegt. Die Federführung hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung. Die beabsichtigte proaktive Förderung von TA macht Kriterien zur Ermittlung der TA-Relevanz von Technologieentwicklungs-Projekten notwendig.
Die Technologiepolitik des Landes Brandenburg sieht in der Technikfolgenabschätzung (TA) eine wesentliche Komponente gesellschaftlicher Technikgestaltung. Demzufolge orientiert sich die Landestechnologiekonzeption "Brandenburg auf dem Weg in die Zukunft" darauf, relevante technologische Entwicklungen von Beginn an durch TA hinsichtlich ihrer ökologischen, sozialen und ökonomischen Konsequenzen zu begleiten und gegenseitige Abhängigkeiten zu ermitteln (innovative TA (1)):
"Das Landestechnologieprogramm wird die Technikfolgenabschätzung berücksichtigen. Es geht dabei darum, langfristige Negativwirkungen, vor allem aber auch positive Verbundwirkungen der Technologien rechtzeitig zu identifizieren und die Fehlallokationen der Ressouren oder gar die Förderung umweltfeindlicher Technologien zu vermeiden. Dabei soll sich die Technikfolgenabschätzung zunehmend als Teil der Technikgeneseforschung begreifen, die die Chancen neuer Technologien in ihrer gegenseitigen Verflechtung als Marktpotentiale und Lösungshilfen begreifen läßt. ... Es wird eine wichtige Aufgabe der zukünftigen Technologiepolitik sein, die Technikgeneseforschung einzubeziehen und rechtzeitig eine Risikoabwägung der unterschiedlichen Chancen der Technologientwicklung vorzunehmen und für den politischen Entscheidungsprozeß relevante Alternativen vorzulegen." (2)
Unter der Zielsetzung, den Technologietransfer im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu gestalten, ist die Technikfolgenabschätzung ein wichtiges Element zur gesellschaftlichen Technikgestaltung und deren Projektförderung in der Landestechnologiekonzeption festgeschrieben. Die Federführung liegt beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung.
Der TA-Prozeß ist durch folgende Strukturen und beteiligte Akteure gekennzeichnet: Zwischen den TA-Nutzern (Öffentlichkeit, politisch-administrative Ebene), die den Themenfindungsprozeß auslösen und die Ergebnisse für Entscheidungsfindungen verwerten, und den TA-Analytikern (Wissenschaft) bilden die TA-Produzenten das vermittelnde Bindeglied. Sie strukturieren aus einem allgemeinen Problem ein klares Thema und führen am Ende die einzelnen Analysen zu einer bewertbaren Gesamtschau zusammen.
Im hier diskutierten Fall proaktiver TA-Förderung resultiert als neue Problemsituation, daß die politisch-administrative Ebene (ein TA-Nutzer) proaktiv bei der Themengenerierung wirksam werden soll. Dabei könnte die Situation entstehen, daß die Öffentlichkeit als TA-Nutzer den Vorwurf erhebt, TA werde nur als "Akzeptanzvehikel" für Technologieentwicklungen aus Förderprogrammen benutzt. Zur Objektivierung der TA-Relevanz von geförderten Technologieentwicklungen ist deshalb ein geeigneter Kriterienrahmen zu entwickeln. Das muß im Diskurs mit den wesentlichsten Repräsentanten der Öffentlichkeit erfolgen.
Eine erste Analyse der durch Kriterien abzudeckenden TA-Themenfelder und die Eignung ausgewählter Kriterien für die Feststellung der TA-Relevanz von Technologieprojekten war deshalb Gegenstand einer Untersuchung, die von der ÖkoConsens gGmbH im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Brandenburg durchgeführt wurde. Um die Standpunkte maßgeblicher künftiger TA-Nutzer zu einem Entwurf eines TA-Relevanzkriterien-Katalogs zu erfassen, wurden Stellungnahmen von Vertretern der administrativen und der politischen Ebene sowie verschiedener Bereiche der Öffentlichkeit erbeten und ausgewertet.
Bei der Auswahl von TA-Relevanzkriterien (Entscheidung über die Problemgenerierung) war zu verlangen:
- sie müssen die Relevanz des Problems für die inhaltlichen TA-Felder (volkswirtschaftliche, sozioökonomische, umweltpolitische Aspekte) charakterisieren,
- sie müssen mit den zum Zeitpunkt der Relevanzentscheidung vorhandenen Informationen über das Forschungs- bzw. Enwicklungsprojekt auskommen, da ihre Anwendung die TA-Ergebnisse nachfolgender Arbeitsschritte nicht voraussetzen darf.
Für die Ableitung der Relevanzkriterien wurde das Leitbild der nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung gewählt, das auch der Landestechnologiekonzeption in Brandenburg zugrundeliegt und für dessen Operationalisierung in der Bundesrepublik und anderen Staaten bereits Beispiele bestehen. Aufgenommen wurden (im Sinne des induktiven Zugangs) auch Kriterien, die Autoren als Bestimmungsgründe für in den letzten Jahren erarbeiteten TA zu verschiedenen Technikgebieten publiziert haben (Abb.1).
Abb. 1: Mögliche Wege zur Kriterienfindung
| induktiv | deduktiv |
| Vorteil: Konkretheit Nachteil: nähert sich dem vollständigen Kriteriensatz in (unendlich) vielen Schritten |
Vorteil: Ableitbarkeit eines vollständigen Kriteriensatzes Nachteil: Abstraktheit Voraussetzung: klar konturierte |
| Interaktives Vorgehen auf beiden Wegen | |
| induktiv | deduktiv |
| Auswertung von TA-Studien (i. allg. sind die Gründe für TA und ihre Transporteure schwer zu erkennen) Ansatz für einen Kriterienkatalog Befragung von TA-Nutzern |
Leitbilddefinition
Ableitung von Zielen |
Die Analyse der in TA-Publikationen (vor allem Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg) genannten Beweggründe für TA zeigt: Als ausschlaggebend werden die voraussichtliche Bedeutung der Technikfolgen für die Gesamtgesellschaft oder Teile derselben und der damit zu assoziierende voraussichtliche Handlungsbedarf (z. B. hinsichtlich Strukturwandel mit Folgen für Wirtschaftskraft und Lebensqualität) benannt. Je nach Gegenstand und betrachteten Phasen im Lebenszyklus einer (technischen bzw. technologischen) Entwicklung, deren Folgen untersucht und bewertet werden, stellen sich Handlungsbedarf und Einflußmöglichkeiten der Gesellschaft (Politik, Administration, Wissenschaft, Wirtschaft, Öffentlichkeit) unterschiedlich dar. Demzufolge sind auch die Kriterien für die Ermittlung der TA-Relevanz unterschiedlichen inhaltlichen Ansprüchen hinsichtlich der einzubeziehenden Aspekte und der Kriterienschärfe unterworfen (Kontextabhängigkeit). Diese objektiv differenzierten Ansprüche erfordern Kompromißlösungen.
Hinsichtlich Genauigkeit der auszuwählenden Kriterien war zu berücksichtigen, daß für die Definition/Strukturierung von TA qualitative Methoden dominieren (vgl. z.B. VDI-Richtlinie 3780 (3). Da das TA-Relevanz-Kriterienraster noch vor diesem Schritt im TA-Prozeß wirksam werden soll, können die Relevanzkriterien nur qualitativen Charakter haben.
Aus diesen Überlegungen heraus wurde der Entwurf eines Rasters qualitativer Relevanzkriterien formuliert und zur Diskussion gestellt. Enthalten sind:
- ökonomische (volkswirtschaftliche) Kriterien,
- ökologische Kriterien,
- soziale und kulturelle Kriterien,
- technologische Kriterien,
- ethische Kriterien.
Bei der Themenbearbeitung wurde von Anfang an großer Wert auf einen breit angelegten Diskurs über Inhalt und Praktikabilität von TA-Relevanzkriterien gelegt. Beteiligt wurden deshalb:
- Mitglieder des Landtages,
- Vertreter von Ministerien in Brandenburg,
- das Landesumweltamt,
- die Technologie- und Innovationsagentur Brandenburg (T.IN.A.),
- die Landesagentur für Struktur und Arbeit,
- die Technologieberatung des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- der Umweltbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg,
- der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewußtes Management (B.A.U.M.) als Vertreter der Unternehmersicht.
Ohne auf Details der Stellungnahmen hier eingehen zu können, lassen sich als übergreifende Gesichtspunkte abheben:
- Ein qualifizierter Kriterienkatalog wird als ein gutes Hilfsmittel für die im Einzelfall zu treffende Entscheidung über die Durchführung von TA angesehen. An diese Feststellung wird die Forderung geknüpft, ausreichend detaillierte Kriterien in den Raster aufzunehmen, insbesondere zu den möglichen Umweltwirkungen neuer Technologien.
- Betont wird aber auch die Schwierigkeit, einen allgemeingültigen Kriterienkatalog aufzustellen. Das wird auch in der Auffassung aus Unternehmenskreisen deutlich, für die Verwendung von TA-Kriterien in Unternehmen die betriebswirtschaftlichen Aspekte stärker zu betonen.
- Die Kriterien sollten so formuliert werden, daß sie auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind. Hierzu sollte zwischen "unabdingbaren" und solchen Kriterien, die je nach Gegenstand wahlweise zur Anwendung kommen, unterschieden werden.
- Als wesentliches Kriterium der Technikbewertung wird die Ganzheitlichkeit der Lösungsansätze angesehen, d.h. die Verzahnung mit anderen Techniken und Technologien und nichttechnischen Bereichen. TA sollte strategisch wichtige Projekte im Land Brandenburg begleiten. Beachtet werden sollten bei TA sowohl regionale als auch globale Aspekte.
- Bei neuen Technologien mit produktionsintegriertem Umweltschutz sind die möglichen Synergien von ökologischen und ökonomischen Vorteilen (Kosten- und Risikominimierung) zu beachten.
- Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die sozialen und ethischen Kriterien der TA-Relevanz von besonderer Bedeutung. Gefordert wird die Gestaltung der Arbeitsumwelt nach dem neuesten Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse.
- Der Fördermitteleinsatz sollte nach Auffassung der Kirche so gelenkt werden, daß Belastungen für Menschen und Umwelt gemindert werden.
Die weitere Arbeit an dem Kriterienraster für die Ermittlung der TA-Relevanz wird in einem nächsten Schritt prioritär auf die Präzisierung der ökologischen Kriterien gerichtet. Dabei werden in dem vorliegenden Entwurf für die nächsten Diskussionsrunden die in Tabelle 1 aufgelisteten Kriterienbereiche berücksichtigt.
Tab. 1: Ökologische Kriterienbereiche zur Technikfolgenabschätzungsrelevanz
- Art und Umfang des Energie- und/oder Ressourcenverbrauchs (auch im Hinblick auf ökonomische Vorteile durch Verbrauchsminderung).
- Grad der Beachtung ökologischer Anforderungen bei Konstruktion, Materialauswahl und Verfahrensgestaltung (Ausbeute, Material- und Transportintensität, Standardisierungsgrad, Robustheit/Zuverlässigkeit/Langlebigkeit, Demontage- und Recycelfreundlichkeit, Wiederverwendungs-/Wiederverwertungsanteil von Bauteilen/Stoffen).
- Von der Technologie/dem Vorhaben ausgehende direkte und indirekte Wirkungen auf Natur und Umwelt.
- Wirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Die vorgeschlagene Orientierung auf ökologische Risiken und Chancen bei der Technikfolgenabschätzung wird durch den Sachverhalt getragen, daß das Leitbild "sustainable development" sehr wesentlich aus Überlegungen und Praxis der Umwelt- und Ressourcenvorsorge gespeist wurde. Auch sind die Überlegungen zu Zielen und Kriterien sowie Indikatoren in diesem Bereich des Leitbilds am weitesten in der Operationalisierung fortgeschritten. Gleichzeitig darf jedoch die ganzheitliche Sichtweise nicht vernachlässigt werden, wie sie in der VDI-Richtlinie Technikbewertung/Begriffe und Grundlagen (VDI 3780) hinsichtlich der Werte im technischen Handeln (Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wohlstand, Sicherheit, Gesundheit, Umweltqualität, Persönlichkeitsentfaltung und Gesellschaftsqualität) zum Ausdruck kommt.
Nach Abschluß der noch 1996 am Kriterienraster notwendigen Arbeiten wird sich eine erste Fallstudie anschließen, die die Praktikabilität der TA-Relevanzkriterien und möglicher Verfahrensschritte evaluieren und dazu beitragen soll, TA-relevante Vorhaben zu bestimmen, um die begrenzt verfügbaren Mittel für Technikfolgenforschung mit hohem Effekt einzusetzen.
Literatur
(1) Vgl. G. Ropohl, Ethik und Technikbewertung, Frankfurt a.M. 1996.
(2) Brandenburg auf dem Weg in die Zukunft. Technologiekonzeption des Landes Brandenburg. Potsdam 1994.
(3) Technikbewertung. Begriffe und Grandlagen. VDI-Richtlinie 3780, Düsseldorf 1991.
Kontakt
Dr. Peter Ackermann, Dr. Gerold Fierment
ÖkoConsens gGmbH und Brandenburgisches
Umweltforschungszentrum e.V.
Brenckenhoffstraße 14, D-16816 Neuruppin
Tel.: +49 339 1841-0