Praxis
Nach der mehrmonatigen Phase einer Expert*innen-Regierung, neuen Nationalratswahlen im September 2019 und den folgenden Koalitionsverhandlungen wurde Anfang 2020 eine Koalitionsregierung, erstmals bestehend aus der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Grünen, angelobt. Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist das nun vorliegende Regierungsprogramm 2020–2024.
Schon der Titel des Programms „Aus Verantwortung für Österreich“ spricht von Verantwortung und lässt mit Blick auf Forschung und Innovation an Responsible Research and Innovation denken. In der Tat finden sich in diesem Übereinkommen bei genauerer Lektüre zahlreiche Hinweise auf die Notwendigkeit evidenzbasierter Politik, insbesondere von Technikfolgenabschätzung (TA) im Vorfeld technologie- und innovationspolitischer Entscheidungen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung nimmt sich die neue Bundesregierung die
„Durchführung hersteller- bzw. betreiberunabhängiger Technikfolgenabschätzungen bei wesentlichen öffentlichen Digitalisierungsvorhaben sowie verstärkte Durchführung von Technikfolgenabschätzungen bei risikogeneigten Regelungsmaterien (z. B. intelligente Transportsysteme, selbstfahrende Fahrzeuge, Assistenz- und Leitsysteme etc.)“ (S. 324)
vor. Konkret wird auch auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der aktuell laufenden Studie des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) und des Austrian Institute of Technology (AIT) zu Gesundheitsrisiken der nächsten Mobilfunkgeneration 5G Bezug genommen (S. 317).
Darüber hinaus ist an zahlreichen Stellen von ethischer Begleitung der Einführung neuer Technologien die Rede, wie etwa des autonomen Fahrens (S. 136). Auch der Begriff der „Digitalisierungsethik“ (S. 326) und die mit der TA verwandten Begriffe „Umweltfolgenabschätzung“ (S. 157) und „Wirkungsfolgenabschätzung“ (S. 104) sowie das „Vorsorgeprinzip“ (S. 136) kommen vor. Konkrete TA-Themen, die auch schon von der TA-Community bearbeitet wurden/werden, sind etwa die Regulierung von Drohnen (S. 135), die Digitale Souveränität (S. 215) sowie Datenschutz und Privatsphäre, inklusive Datenschutz-by-Design (S. 320) und „datenschutz- und grundrechtsfreundliche Technikgestaltung“ der Wirtschaft 4.0 (S. 323). Auch die häufig von der TA als Desiderat ins Spiel gebrachte Aufwertung der Datenschutzbehörde (S. 324) und deren Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen (S. 27) finden sich im Programm.
Das wichtige Zukunftsthema „Künstliche Intelligenz“ wurde von den Koalitionspartnern nicht nur als wirtschaftliche Chance begriffen, sondern auch der intensive Diskussionsbedarf in diesem Zusammenhang anerkannt (S. 325). Konkret wird ein Credo der TA als Leitlinie für die zukünftige Regierungsarbeit festgehalten:
„Ethische Reflexion hat ein immanenter Bestandteil der österreichischen KI-Politik und -Praxis zu sein (Human-Centered AI). KI-Entwicklung muss den Menschen und dessen Rechte im Blick haben, zum Beispiel hinsichtlich der Unterscheidbarkeit von Menschen und Maschine und des Schutzes von Konsumentinnen und Konsumenten.“ (S. 325)
Schließlich ist aus Sicht der TA der sich durchziehende Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien zu begrüßen, etwa im Zusammenhang mit dem Ziel der „Green-IT“ in der Bundesverwaltung (S. 320), bei der Entwicklung von Konsumprodukten (S. 39) sowie insbesondere in den Bereichen Mobilität (ab S. 120) und Energie (ab S. 102). Angesichts dieser Bekenntnisse und Vorhaben der neuen Regierung ist Optimismus angezeigt, dass Österreich den bewährten Pfad evidenzbasierter Politik in den kommenden Jahren zu einer mehrspurigen Straße ausbauen könnte.
Die neue Volkspartei und Die Grünen – Die Grüne Alternative (2020): Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024. Online verfügbar unter dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf bzw. gruene.at/themen/demokratie-verfassung/regierungsuebereinkommen-tuerkis-gruen/regierungsuebereinkommen.pdf.
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